Volltext: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht

II. Eigentumsbeschränkungen aus polizeilichen Gründen Die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes hält den enteignungs glei - chen Eigentumsbeschränkungen die polizeilich motivierten Eingriffe ins Privateigentum entgegen. Sie schliesst sich damit vorbehaltlos der Praxis des schweizerischen Bundesgerichts an. Sie ist in der Lehre458auf Kritik ge stossen. Auf die Frage, ob eine vierwöchige Kontosperre einen derart schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht darstelle, dass dies ei- ner Teilenteignung gleichkomme, welche entschädigungspflichtig sei, antwortet der Staatsgerichtshof unter anderem, bei einer solchen Konto - sperre handle es sich um einen «polizeilich motivierten Eingriff, welcher in aller Regel sowieso entschädigungslos hinzunehmen» sei.459Er steht demnach auf dem Standpunkt, dass sich bei Eigentumsbeschränkungen polizeilicher Natur die Frage der Entschädigungspflicht gar nicht stellt. Aller dings ist hierzu anzumerken, dass sich der Staatsgerichtshof mit ihr noch nicht näher auseinandergesetzt hat. Keinen Anspruch auf Entschädigung geben grundsätzlich be - stimmte (im engen Sinn polizeilich motivierte) Eigentums beschrän kun - gen, die zum Schutze von Polizeigütern erfolgen. Solche polizeilich moti vierten Eingriffe ins Privateigentum erfüllen nicht die Grund be din - gung von Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleich kom - men (materielle Enteignung). Hier handelt es sich um reine Polizei mass - nah men,460wie sie auch Bauverbote wegen Lawinengefahr461, Wald ab - standsvorschriften aus feuerpolizeilichen Gründen oder Bauverbote zur Sicherung des Strassenverkehrs darstellen. 147 
§ 16 Entschädigungslose öffentlichrechtliche Eigentums beschränkungen 458Vgl. Müller, Grundrechte, S. 621 und die dort in Anm. 166 angegebenen Literatur - hin weise. 459StGH 1998/61, Urteil vom 3. Mai 1999, LES 3/2001, S. 126 (131) mit Hinweis auf StGH 1972/6, Entscheidung vom 26. März 1973, ELG 1973 bis 1978, S. 352 (355); ebenso StGH 1998/60, Urteil vom 3. Mai 1999, nicht veröffentlicht, S. 16 und StGH 1998/59, Urteil vom 3. Mai 1999, nicht veröffentlicht, S. 16. 460In BGE 106 Ib 337 heisst es, dass beim Vorliegen eines enteignungsähnlichen Ein - griffs eine Entschädigungspflicht dann entfalle, wenn der streitige Eingriff als «Poli - zei mass nahme im engeren Sinne» zu betrachten sei. 461Z. B. das absolute Bauverbot in der roten Lawinengefahrenzone der Bauordnung Mal bun 1980 und des dazugehörigen Zonenplanes; siehe dazu StGH 1999/63, Ent - schei dung vom 6. Juni 2000, nicht veröffentlicht, S. 12 und 20.
	        

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