dungs segment auf ein grösseres Interesse als im tieferen Bildungs seg - ment. Zwischen den WählerInnen der einzelnen Parteien sind nur weni- ge Unterschiede feststellbar. Wer eine Volkspartei (VU, FBP) gewählt hat, ist etwas mehr an Sportsendungen und Unterhaltungsserien interes- siert als die WählerInnen der Freien Liste. Die Letzteren haben dagegen ein ausgeprägteres Interesse an kulturellen Sendungen. Bei den anderen Pro grammformaten zeigen sich dagegen keine signifikanten Unter - schiede zwischen den verschiedenen Parteianhängern. Liechtenstein stellt in dieser Hinsicht keinen Sonderfall dar. Es zeigt sich in den Präferenzen von Publikumssegmenten für einzelne Pro - gramm schwerpunkte eine weitgehende Übereinstimmung mit den Re - sul taten der Medienforschung in Deutschland, die hier nicht weiter dar- gestellt
werden.452 5.2.3 Typen der Nutzer von Radio und Fernsehen Trotz der insgesamt sehr wahrscheinlich zu tief geschätzten Durch - schnitts dauer des Radio- und Fernesehkonsums darf theoretisch davon ausgegangen werden, dass die deklarierten Abweichungen vom tatsäch- lichen Konsum bei allen Segmenten ähnlich hoch sind und in die gleiche Richtung abweichen, sodass das Publikum in «Vielseher» und «Wenig - seher» segmentiert werden kann. Man kann nun fragen, ob diejenigen, die viel Radio hören weniger fernsehen und umgekehrt – oder ob es Vielkonsumenten gibt (also solche, die überdurchschnittlich fernsehen und Radio hören) und Wenigkonsumenten (also solche, die eher selten Radio hören und fernsehen.) Tatsächlich stimmt das zweite: Wer wenig Radio hört (bis eine Stunde) neigt auch eher dazu, wenig fernzusehen. Um gekehrt sind die Vielhörer auch überdurchschnittlich bei den Viel - sehern anzutreffen. Der Zusammenhang ist zwar nicht sehr stark ausge- prägt, aber statistisch immer noch signifikant (Cramer’s V = 0.12**). Aus den Angaben über die Dauer des Konsums von Radio und Fern sehprogrammen lassen sich vier Konsumgruppen bilden. Sie kön- nen wie folgt charakterisiert werden: Wenig nut zer (maximal eine Stunde Radio und Fernsehen), Fernsehnutzer (maximal eine Stunde Radio, 213
Elektronische Medien 452Vgl. ALLBUS 1998.