3.1
3.1.1
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Diese Dissertation enthält 26 Kapitel und neben diesem ersten
Teil neun weitere*”. In Bezug auf die Einzelheiten wird auf das In-
haltsverzeichnis verwiesen.
Begriffe und Zitierweise
Begriffe
Vollzugsorgane
In dieser Dissertation werden eine Reihe von Unterscheidungen in
Abhängigkeit der Stellung eines bestimmten Staatsorgans im Verfassungs-
gefüge getroffen, so vor allem in Bezug auf die Behebung von Nor-
menkollisionen zwischen dem Völkervertrags- und dem Landesrecht
(Teil VIII). Im Rahmen dieser Unterscheidungen bildet die Präzision
der Begriffsverwendung einen Schlüssel für das Verständnis dieser
Dissertation.
In dieser Dissertation werden unter dem Begriff des ,Voll-
zugsorgans' alle Gerichte und alle Verwaltungsbehórden auf Landes-
und Gemeindeebene verstanden, die der Funktion der Vollziehung
i.S.d. VII. Hauptstücks der LV zuzuordnen sind, wie sie vom Staats-
gerichtshof in , Verwaltung', in ,Rechtspflege' und in ,Kontrolle durch
den Staatsgerichtshof' unterschieden bzw. ,verfassungsmássig ge-
trennt"^? worden ist. Diese Unterscheidung hat der Staatsgerichtshof
Diese neun Teile sind:
- Teilll | Gegenstand
- Teillll Hintergrund — Verfassungsgeschichte und Aussenpolitik Liechtensteins
- Teil lV Einführung und Durchführung des Vólkervertrags- im Landesrecht
- Teil V Rechtsnatur und Rechtskraft des Völkervertrags- im Landesrecht
- Teil VI Rang und Vorrang des Vólkervertrags- im Landesrecht
- Teil VII Auslegung und Anwendung des Vólkervertrags- im Landesrecht
- Teil VIII. Normenkollisionen — Rechtsfolgen einer Unvereinbarkeit von Vólkervertrags-
und Landesrecht
- Teil IX Staatsvertragsschranken in Form von Strukturprinzipien der liechtensteinischen
Verfassungsordnung?
- Teil X Schluss
StGH 1982/37, LES 4/1983 S. 114.
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