Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

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3.1.1 
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Diese Dissertation enthält 26 Kapitel und neben diesem ersten 
Teil neun weitere*”. In Bezug auf die Einzelheiten wird auf das In- 
haltsverzeichnis verwiesen. 
Begriffe und Zitierweise 
Begriffe 
Vollzugsorgane 
In dieser Dissertation werden eine Reihe von Unterscheidungen in 
Abhängigkeit der Stellung eines bestimmten Staatsorgans im Verfassungs- 
gefüge getroffen, so vor allem in Bezug auf die Behebung von Nor- 
menkollisionen zwischen dem Völkervertrags- und dem Landesrecht 
(Teil VIII). Im Rahmen dieser Unterscheidungen bildet die Präzision 
der Begriffsverwendung einen Schlüssel für das Verständnis dieser 
Dissertation. 
In dieser Dissertation werden unter dem Begriff des ,Voll- 
zugsorgans' alle Gerichte und alle Verwaltungsbehórden auf Landes- 
und Gemeindeebene verstanden, die der Funktion der Vollziehung 
i.S.d. VII. Hauptstücks der LV zuzuordnen sind, wie sie vom Staats- 
gerichtshof in , Verwaltung', in ,Rechtspflege' und in ,Kontrolle durch 
den Staatsgerichtshof' unterschieden bzw. ,verfassungsmássig ge- 
trennt"^? worden ist. Diese Unterscheidung hat der Staatsgerichtshof 
Diese neun Teile sind: 
- Teilll | Gegenstand 
- Teillll Hintergrund — Verfassungsgeschichte und Aussenpolitik Liechtensteins 
- Teil lV Einführung und Durchführung des Vólkervertrags- im Landesrecht 
- Teil V  Rechtsnatur und Rechtskraft des Völkervertrags- im Landesrecht 
- Teil VI Rang und Vorrang des Vólkervertrags- im Landesrecht 
- Teil VII Auslegung und Anwendung des Vólkervertrags- im Landesrecht 
- Teil VIII. Normenkollisionen — Rechtsfolgen einer Unvereinbarkeit von Vólkervertrags- 
und Landesrecht 
- Teil IX  Staatsvertragsschranken in Form von Strukturprinzipien der liechtensteinischen 
Verfassungsordnung? 
- Teil X Schluss 
StGH 1982/37, LES 4/1983 S. 114. 
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