Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

ten Handels- und Gewerbefreiheit ersichtlich (ist)“341; unter ‚EWR- 
Recht’ war in SIGH 1998/9 EWR-Sekundärrecht in Form der Verord- 
nung Nr. 1408/71 einerseits und des Beschlusses Nr. 1623342 anderer- 
seits zu verstehen. Die Frage, ob in StGH 1998/9 ein Kontlikt zwi- 
schen Art. 36 LV und der Verordnung Nr. 1408/71 i.V.m.d. Beschluss 
Nr. 162 bestehe, ist vom Staatsgerichtshof mit der Erklärung verneint 
worden, dass die Beschwerdeführerin „durch diese Regelung in ihrer 
Geschäftstätigkeit nicht übermässig behindert“ werde. 
Diese Erklärung ist von zentraler Bedeutung. Aus ihr ist zu 
schliessen, dass der Staatsgerichtshof in StGH 1998/9 im Rahmen ei- 
ner Verfassungsbeschwerde (Grundrechtsrüge) nicht nur einen Voll- 
zugsakt?9^ an der LV394^9 gemessen hat, sondern EWR-Recht (im 
Anlassfall EWR-Sekundárrecht) als solches. Das Ergebnis von StGH 
1998/9 — die Verneinung eines Konflikts zwischen der LV und dem in 
Frage stehenden EWR-Recht — ändert daran ebenso wenig wie der 
Umstand, dass in StGH 1998/9 von der „Suprematie des EWR- 
Rechts“3346 die Rede ist: In StGH 1998/9 ist der Staatsgerichtshof 
wenn auch nicht explizit, so doch implizit von seiner Befugnis aus- 
gegangen, EWR-Sekundärrecht auf seine materielle Verfassungsmä- 
ssigkeit als solches überprüfen zu kónnen, d.h. nicht nur seinen Voll- 
zug. Damit ist StGH 1998/9 nach StGH 1998/61 zu einem weiteren 
Beispiel für Normenkontrolle durch den Staatsgerichtshof geworden, 
deren Gegenstand Vólkervertragsrecht (im Anlassfall EWR-Recht) als 
solches bildet. 
g) StGH 1999/2 
In einem Erkenntnis vom 14. Dezember 1999, StGH 1999/2, 
hat der Staatsgerichtshof erklárt, dass er , nicht befugt ist zu überprü- 
fen, ob ein aufgrund staatsvertraglicher Vereinbarung in Liechten- 
stein anwendbarer schweizerischer Erlass im Einklang mit der Lan- 
desverfassung steht. Nach ständiger Praxis überprüft der 
Staatsgerichtshof nur die verfassungskonforme Kundmachung sol- 
3341 StGH 1998/9, LES 3/1999 S. 183. 
3342 Beschluss Nr. 162 vom 31. Mai 1996 zur Auslegung des Artikels 14 Absatz 1 und des Artikels 
14b Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates hinsichtlich der auf entsandte 
Arbeitnehmer anzuwendenden Rechtsvorschriften (ABI. Nr. L 241 vom 21. September 1996, 
S. 28; Anh. VI — 3.46.01 EWRA). 
3343 StGH 1998/9, LES 3/1999 S. 183f. 
3344 eine , Entscheidung oder Verfügung ... einer Verwaltungsbehórde" i.S.v. Art. 23 SIGHG. 
3345 Handels- und Gewerbefreiheit gemáss Art. 36 LV. 
3346 StGH 1998/9, LES 3/1999 S. 183. 
604
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.