(müsste) dort seine Grenze haben, wo Grundprinzipien und Kernge-
halte der Grundrechte der Landesverfassung tangiert wiirden”33%7,
Mit diesem Postulat hat der Staatsgerichtshof nichts anderes
getan, als - um mit den Worten Hóflings zu sprechen — „das Problem
von verfassungswidrigem Verfassungsrecht^3338, d.h. - umgekehrt -
die Frage nach dem Bestand und Inhalt von Verfassungsschranken in
Form von Staatsvertragsschranken aufzuwerfen: Im Unterschied zu
StGH XIII. /1947-1954 und StGH 1993/4 ist der Staatsgerichtshof auf
die Frage der materiellen Verfassungsmássigkeit von Vólkervertrags-
recht in StGH 1998/61 eingetreten; in StGH 1998/61 ist der Prüfantrag
(des Anderen Gerichtes unter Art. 28 Abs. 2 StGHG) nicht mehr (wie
noch in StGH XIII. /1947-1954 und in StGH 1993/4) als unzulissig ab-
bzw. zurückgewiesen worden.
f) StGH 1998/9
In StGH 1998/9 ging es um die Verfassungsbeschwerde
(Grundrechtsrüge) einer im Bereich des Personalverleihs tátigen juri-
stischen Person mit Sitz in Vaduz, mit der sich diese gegen eine Ent-
scheidung bzw. Verfügung der liechtensteinischen AHV-IV-FAK-
Anstalten gewandt hatte. Die Beschwer bestand in einer behaupteten
Verletzung der Handels- und Gewerbefreiheit gemáss Art. 36 LV,
und zwar durch die von den liechtensteinischen AHV-IV-FAK-An-
stalten verhängte Nicht-Unterstellung ausländischer Arbeitnehmer
unter das liechtensteinische Sozialversicherungsrecht.
In StGH 1998/9 ist der Staatsgerichtshof auf diese Beschwerde
bzw. Riige sowohl formell als auch materiell eingetreten. Die ange-
fochtene Entscheidung bzw. Verfiigung ist von ihm jedoch als mit
Art. 36 LV vereinbar und damit als verfassungsmässig geschützt
worden.
Nachdem er der im Anlassfall anwendbaren EWR-Verord-
nung Nr. 1408/ 713338 die Eigenschaft bescheinigt hatte, „als (inter-
nationalrechtliche) gesetzliche Grundlage für einen Eingriff in die
Handels- und Gewerbefreiheit zweifellos beachtlich"3349 zu sein,
ging der Staatsgerichtshof in StGH 1998/9 auf die Frage ein, ob „ein
Konflikt zwischen dem EWR-Recht und der innerstaatlich garantier-
3337 StGH 1998/61, LES 3/2001 S. 130.
3338 Héfling (Verfassungsbeschwerde) S. 119.
3339 Verordnung des Rates (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicher-
heit auf Arbeitnehmer und Selbstándige sowie deren Familienangehérige, die innerhalb der
Gemeinschaft zu- und abwandern (ABI. Nr. L 149 vom 5. Juli 1971, S. 2; Anh. VI — 1.01
EWRA).
3340 StGH 1998/9, LES 3/1999 S. 183.
603