Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

TEIL IX 
STAATSVERTRAGSSCHRANKEN IN 
FORM VON STRUKTURPRINZIPIEN 
DER LIECHTENSTEINISCHEN 
VERFASSUNGSORDNUNG? 
23. KAPITEL: PROBLEMATIK 
Ausgangslage 
In der Vergangenheit ist immer wieder darauf hingewiesen worden, 
dass vôlkerrechtliche Verträge — wie der ZV oder das EWRA — unter 
Umständen so beschaffen sein kônnen, dass von einem Eingriff in die 
rechts- und verfassungsstaatlichen Grundlagen Liechtensteins, d.h. 
in die Strukturprinzipien der liechtensteinischen Verfassungsord- 
nung ausgegangen werden kann“026, In diesen Fällen geht es um die 
Frage, welchen Stellenwert solche Grundsätze besitzen und ob sie 
nicht nur dem Landes-, sondern auch dem Vólkervertragsrecht ge- 
genüber geltend zu machen sind. Diese Frage betrifft die Dimension 
der Verfassungs- in Form von Staatsvertragsschranken: Bestehen 
Schranken für den Abschluss und für den Vollzug des Vólkerver- 
trags- im Landesrecht, welchen Inhalt haben sie und worin bestehen 
ihre Rechtsfolgen, d.h. wie wirken sie sich im Verfassungsgefüge 
aus? 
3026 Siehe für den Finanzdienstleistungssektor Baudenbacher (Finanzplatz) S. 45, der dem EWR- 
Recht eine ,Philosophie" unterstellt, von der her sich ,das EG-Recht ... grundlegend vom 
liechtensteinischen Recht unterscheidet". 
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