ist der Hauptgesichtspunkt der Frage, wie in den Fällen einer Normenkolli-
sion zwischen dem Völkervertrags- und dem Landesrecht zu verfahren ist.
Die vom Staatsgerichtshof für eine Behebung von Normen-
kollisionen zwischen dem Völkervertrags- und dem Landesrecht ge-
wählten Lösungsmechanismen werden in den folgenden beiden Kapi-
teln auf die Tátigkeit der Gesetzgebungsorgane einerseits und der
Vollzugsorgane andererseits übertragen.
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