Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

ist der Hauptgesichtspunkt der Frage, wie in den Fällen einer Normenkolli- 
sion zwischen dem Völkervertrags- und dem Landesrecht zu verfahren ist. 
Die vom Staatsgerichtshof für eine Behebung von Normen- 
kollisionen zwischen dem Völkervertrags- und dem Landesrecht ge- 
wählten Lösungsmechanismen werden in den folgenden beiden Kapi- 
teln auf die Tátigkeit der Gesetzgebungsorgane einerseits und der 
Vollzugsorgane andererseits übertragen. 
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