2229 Holzer S
rechts innerstaatlich immer unmittelbar angewandt wer-
den“2229
Liegt kein Anwendungsgebot oder Anwendungsverbot, son-
dern der Tatbestand der Anwendungsfreiheit vor, „so beant-
wortet entweder eine hierfür von den Vertragsparteien einge-
setzte zwischenstaatliche Instanz oder der einzelne Vertrags-
staat die Frage nach der innerstaatlichen Anwendbarkeit“??30
in einem zweiten Schritt??3!, In einer Mehrzahl von Fállen
dürfte dabei nicht die erste, sondern die zweite Konstellation
bestehen: In diesem Falle ,ist es Sache der einzelnen Vertrags-
staaten, anhand landesrechtlicher Kriterien über die Art der in-
nerstaatlichen Anwendung vólkerrechtlicher Vertragsbestim-
mungen zu entscheiden^??32 Die Kriterien, die für diese Ent-
scheidung bestehen, sind ebenso zahlreich wie vielfältig: Hol-
zer zählt zu diesen Kriterien die Bestimmtheit und die Klarheit
der in Frage stehenden Bestimmung^?33, ihr Ziel und ihren
Sinn und Zweck im Vertragsganzen??9^, die Position der ande-
ren Staatsgewalten, d.h. der Exekutive??39 und der Legislati-
ve?236 die Obliegenheit zu einer Beachtung anderer vólker
(vertrags)- oder landesrechtlicher Bestimmungen???7, rechts-
politische Erwágungen??38 unter Einschluss einer Einschátz-
ung der Auswirkungen??39 einerseits und der Notwendigkeit
einer „Wahrung eines gesetzgeberischen Mindeststan-
dards“2240 andererseits, den „Faktor Zeit“2241 sowie die Ge-
genseitigkeit (Gegenrecht)??^?, Das Schweizerische Bundesgericht
behandelt einen vólkerrechtlichen Vertrag dann als (ganz oder
teilweise) unmittelbar anwendbar, „wenn er ... unbedingt und
. 50f.
2230 Holzer S. 61f. Eine solche ‚zwischenstaatlich eingesetzte Instanz’ ist nach Holzer S. 62f der
EuGH, nicht aber der EGMR.
2231 Siehe zu
2232 Holzer S
2233 Holzer S
2234 Holzer S
2235 Holzer S.
2236 Holzer S.
2237 Holzer S.
2238 Holzer S.
2239 Holzer S.
2240 Holzer S.
2241 Holzer S.
. 96f.
2242 Holzer S
den Einzelheiten des zweiten Prozessschrittes Holzer S. 61ff.
. 67 (Kursivstellung durch den Verfasser).
. 83f.
. 85f.
91ff.
87f.
88ff.
91f.
93ff.
98ff.
95f.
411