die Verfassung auch sonst kennt, z.B. solche des Landesfürsten“ 1555,
Diese Erklärung ist deshalb aufschlussreich, weil selbständige Ver-
ordnungen, d.h. Verordnungen, die „nicht zur Durchführung eines
Gesetzes bestimmt sind ... auf der Stufe eines Gesetzes stehen“ 1556,
Erheblich ist der Erkenntniswert, der aus dieser Erklärung zu
gewinnen ist, jedoch nicht. Sein Ansatz ist vom Staatsgerichtshof in
StGH 1981/18 nur unter der Annahme gewählt worden, dass sich die
Kundmachungen des Wirtschaftsvertragsrechts als ‚selbständige
Verordnungen‘ auf eine neue (geänderte oder ergänzte) Verfas-
sungsbestimmung stützen würden. Indem er sich sowohl auf eine
Verfassungs- als auch auf eine Gesetzesrevision verlegt und die
Kundmachungen des Wirtschaftsvertragsrechts nicht schon in der
LV, sondern erst im KmG vorgesehen hat!557, hat der Verfassungs-
und Gesetzgeber sowohl im Jahre 1985 als auch zehn Jahre später 1558
einen anderen Weg beschritten.
So ist es bis heute geblieben!599: Bei den Kundmachungen des
Wirtschaftsvertragsrechts handelt es sich um keine ,selbstándigen
Verordnungen' (die ,auf der Stufe eines Gesetzes stehen^1980), son-
dern um ,Kundmachungen, soweit dies in anderen Rechtsvorschrif-
ten angeordnet wird“1561 iS.v. Art. 3 Bst. c KmG; die Rangordnung
zwischen diesen ,anderen Rechtsvorschriften' 199? und den Kundma-
chungen des Wirtschaftsvertragsrechts schliesst es aus, dass diese
(die Kundmachungen des Wirtschaftsvertragsrechts) auf der Rechts-
quellenstufe eines formellen Gesetzes stehen. Nachdem sie aber auch
deshalb keine ,selbstándigen Verordnungen' bilden, weil sie nicht in
der LV vorgesehen sind, ist davon auszugehen, dass Kundmachun-
gen des Wirtschaftsvertragsrechts i.S.v. Art. 5 Bst. i KmG i.V.m. Art. 3
erster Satz des Wirtschaftsvertragsrechts-KmG auf der Rechtsquel-
lenstufe einer Verordnung stehen.
1555 StGH 1981/18, LES 2/1998 S. 43.
1556 StGH 1980/7, LES 1982 S. 2 sowie Kley (Verwaltungsrecht) S. 48. Siehe hierzu Loebenstein
(Besonderheiten) S. 7.
1557 Art. 3 Bst. c KmG i.V.m. Art. 11 Abs. 1 Bst. a KmG.
1558 Siehe hierzu das 24. Kapitel Pkt. 2.
1559 Art. 67 Abs. 2 LV i.V.m.d. Wirtschaftsvertragsrechts-KmG.
1560 StGH 1980/7, LES 1982 S. 2.
1561 Art. 3 Bst. i KmG.
1562 Siehe hierzu Art. 2 des Wirtschaftsvertragsrechts-KmG.
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