Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

3.2 
Schweizerischen Rechtsvorschriften, deren Kundmachung im Liech- 
tensteinischen Landesgesetzblatt nach wie vor aussteht und deren 
Tragweite bis in technische Einzelheiten z.B. der Führung des 
Grundbuches reicht1156, 
Die Aufhebbarkeit gemäss StGH 1993/4 
In StGH 1993/4 hatte der Staatsgerichtshof über die Rechtskraft eines 
Bundesgesetzes (des Lebensmittelgesetzes!!57) zu befinden, das in 
Liechtenstein aufgrund des ZV zwar gilt, das an seinen (des Staatsge- 
richtshofes) hohen. Kundmachungsstandards!!59 gemessen jedoch 
nicht verfassungs- und gesetzmässig kundgemacht war: ,Das … Le- 
bensmittelrecht entspricht in der mit der Bekanntmachung LGBI 
1979/47 erfolgten Verweispublikation nicht den ... Erfordernissen 
der gültigen und rechtswirksamen Kundmachung“ 1159, 
In Bezug auf die Motive, die Argumentation und die Proble- 
matik von StGH 1993/4 sei auf das 24. Kapitel Pkt. 2 verwiesen. Im 
Kern ging es dem Staatsgerichtshof in StGH 1993/4 darum, in einer 
,neue(n) Judikaturlinie^!!69 die , Anwendung" nicht verfassungs- 
und gesetzmássig kundgemachter Schweizerischer Rechtsvorschrif- 
ten „im Interesse der Rechtssicherheit nicht weiter ... zu schüt- 
zen“ 1161. SIGH 1993/4 ist in StGH 1996/28 und in StGH 1997/7 be- 
stätigt worden. 
In StGH 1993/4 hat der Staatsgerichtshof erklärt, es sei „zu 
entscheiden“, dass das im Anlassfall in Frage stehende Lebensmittel- 
gesetz (das „Lebensmittelrecht“ 1162) in Liechtenstein „mangels ver- 
fassungsmässiger Kundmachung nicht anzuwenden“ 1163 ;st, Nach- 
dem in StGH 1993/4 nur dieser Erlass der ,,Prüf- und Antragsanlass" 
war, hat sich die vom Staatsgerichtshof ausgesprochene Aufhebung 
seiner Anwendbarkeit „nur auf die betreffenden Positionen und 
1156 Abschnitt Il. der Bekanntmachung vom 27. Juni 1934 über die Einführung der schweizeri- 
schen Gesetzgebung über Mass und Gewicht im Fürstentum Liechtenstein, LGBI. 1934 Nr. 7; 
LR 941.200.1. 
1157 Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstànde (Le- 
bensmittelgesetz, LMG), SR 817.0. 
1158 Siehe hierzu das 24. Kapitel Pkt. 2. 
1159 StGH 1993/4, LES 2/1996 S. 49. 
1160 Frick (HGF) S. 109. 
1161 StGH 1993/4, LES 2/1996 S. 49. 
1162 StGH 1993/4, LES 2/1996 S. 49. 
1163 StGH 1993/4, LES 2/1996 S. 49. 
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