Volltext: Die Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof

Walter Kälinhat die Multifunktionalität der staatsrechtlichen Be - schwerde zum Schweizerischen Bundesgericht eingehend dargelegt. Analytisch unterscheidet er dabei mehrere Ebenen: So kann man einmal auf die Wirkung von Entscheidungen in Verfassungs be schwerde ver - fahren abstellen. Diese können Rechtspositionen des Einzelnen stärken oder nicht stärken, demokratische Teilhabe fördern oder nicht fördern, Gemeinwohlbelange absichern oder schwächen. Von den Effekten des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zu unterscheiden sind sodann die Ziele, die das Verfassungsgericht mit seinen Entscheidungen anstrebt. Schliesslich können auch differente Argumentationsstrukturen unter- schieden werden.208 Solchen Unterscheidungen kommt indes keine unmittelbar norma- tive bzw. verfassungsprozessuale Bedeutung zu. Namentlich auf der Wirkungsebene sind nämlich zahlreiche faktische Implikationen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens denkbar, ohne dass ein entsprechen- der Befund näheren Aufschluss über den verfassungsprozessualen oder materiellrechtlichen Kontext liefert. Entsprechend vielgestaltig und zum Teil vage sind auch die Beschreibungsversuche: von Aus-, Ein- oder Fol - ge wirkungen ist die Rede, aber auch von Nach-, Fort- oder Vorwirkun - gen. Hinzugefügt werden Attribute wie prophylaktisch, antizipatorisch, ausstrahlend, reflektierend usw.209 bb)Die objektive Funktion der Verfassungsbeschwerde: Präzisierungen Eine solch allgemeine Umschreibung der nicht (nur) subjektiven Funk - tion der Verfassungsbeschwerde bedarf deshalb der Präzisierung. Termi - no logisch empfiehlt sich insoweit, von der objektiven Funktion der Verfassungsbeschwerde zu sprechen, wenn jene Zielrichtung des Rechts - behelfs gemeint ist, die über den Schutz der Grundrechte in ihrer sub- jektiv-rechtlichen Dimension210hinausgeht. Mit dieser begrifflichen 56Grundstrukturen 
und Zentralelemente 208Siehe hierzu weiter Walter Kälin, Verfassungsgerichtsbarkeit in der Demokratie, S. 27 ff. 209Dazu siehe etwa Eberhard Luetjohann, Nicht-normative Wirkungen des Bundes - ver fas sungs gerichts, 1991, S. 4 ff. 210Zur Unterscheidung der Grundrechtsdimensionen s. etwa Wolfram Höfling, Die liech ten steinische Grundrechtsordnung, S. 47 ff.
	        

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