Volltext: Die Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof

Art. 43 Abs. 2 StGHG vorsieht, eingeräumt würde. Ob insofern die Jah - res frist, die das noch nicht sanktionierte Staatsgerichtshofsgesetz sta - tuiert,907ausreicht, erscheint insoweit allerdings nicht sicher. Für kom- plexe legislative Neuordnungen wäre insoweit ein Zeitraum von 18 Mo - na ten, wie sie auch Art. 139 Abs. 5 bzw. Art. 140 Abs. 5 des österreichi- schen B-VG normieren, 
angemessener.908 VIII. Kosten und 
Verfahrenshilfe 1.Kosten Der Kostenspruch, der Teil des Tenors ist, erfolgt nach inzwischen stän- diger Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs «in analoger Anwen - dung»909des Gebührengesetzes LGBl. 1974/42 (Gesetz vom 30.5.1974 be treffend die Gerichts-, Öffentlichkeitsregister und Grundbuchge - bühren). Damit konkretisiert der Staatsgerichtshof den von ihm selbst so genannten «undifferenzierten Verweis»910des Art. 22 StGHG auf die «all gemeinen Vorschriften über die Einhebung von Gerichts- und Ver - wal tungsgebühren», die für die «Tragung der Kosten und Gebühren» gelten sollen. Der Staatsgerichtshof stellt seit dem Urteil vom 11. Dezember 1995 auf das Gebührengesetz LGBl. 1974/42 ab; der Staatsgerichtshof hat da- durch nach eigener Auskunft eine «neue Praxis»911begründet. In dieser Entscheidung hat er die bis dato praktizierte Anwendung des Gesetzes vom 1.6.1922 betreffend die vorläufige Einhebung von Gerichts- und Verwaltungskosten und Gebühren (LGBl. 1922/22) aufgegeben.912Die Annahme, es handele sich bei dem Verfahren vor dem Staatsgerichtshof um eine «Verwaltungssache» im Sinne von Art. 2 des Gesetzes LGBl. 199 
Kosten 907Siehe dazu auch die Hinweise bei StGH 1995/20 – Urteil vom 24. Mai 1996, LES 1997, 30 (38). 908Siehe auch Herbert Wille, Normenkontrolle, S. 326 f. 909StGH 2000/10 – unveröffentlichtes Urteil vom 5. Dezember 2000, S. 22; s. auch StGH 1994/19 – Urteil vom 11. Dezember 1995, LES 1997, 73 (78): «analog». 910StGH 1994/19 – Urteil vom 11. Dezember 1995, LES 1997, 73 (77). 911StGH 1996/4 – Urteil vom 24. Oktober 1996, LES 1997, 203 (207); s. auch StGH 1996/8 – Urteil vom 30. August 1996, LES 1997, 153 (158): «Praxisänderung». 912StGH 1994/19 – Urteil vom 11. Dezember 1995, LES 1997, 73 (78): «entgegen der bisherigen Praxis».
	        

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