A.Grundlagenteil: Verfassungsgerichtlicher Grundrechtsschutz I.Problemaufriss Eine Untersuchung über die Verfassungsbeschwerde zum Staatsge - richts hof1berührt, auch wenn sie sich im Wesentlichen als systematische Einzeldarstellung zum liechtensteinischen Verfassungsprozessrecht ver- steht,2fundamentale Probleme verfassungstheoretischer, dogmenge- schichtlicher, staatsorganisatorischer und grundrechtsdogmatischer Natur. Diese und weitere hiermit zusammenhängende Fragestellungen kann die vorliegende Studie nicht annähernd angemessen thematisieren. Gleichwohl sollen im Folgenden in einem Grundlagenteil einige As pek - te skizziert werden, die für die Einordnung und Deutung des geltenden liech tensteinischen Verfassungsprozessrechts von besonderer Bedeutung sind: –Zunächst ist in dogmengeschichtlicher Perspektive dem Institut der Verfassungsbeschwerde und dabei dem «liechtensteinischen Mo - dell»
(G. Batliner)als einer (nicht nur) für den deutschsprachigen Raum wegweisenden Konzeption Aufmerksamkeit zu widmen.3 –Hieran schliessen sich systematisierende und typologisierende Über - legungen zum verfassungsgerichtlichen Grundrechtsschutz an,4 –bevor schliesslich – schon in Überleitung zum Hauptteil – die Eigen art von Verfassungsrechtsprechung und Verfassungsprozess - recht in den Blick genommen wird.517 1Zum Begriff der Verfassungsbeschwerde s. noch unten B.I.1., S. 38 ff. 2Einzeldarstellung zum liechtensteinischen Verfassungsprozessrecht soll bedeuten: Eine Darstellung des verfassungsbeschwerdespezifischen Verfassungsprozessrechts. 3Dazu im Folgenden II.1., S. 18 ff. 4Sub II.2., S. 25 ff. 5Dazu III., S. 30 ff.