Volltext: Die Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof

(Art. 9 LV) nicht in Kraft getretene Staatsgerichtshofsgesetznovelle des Jahres 1992 enthält in Art. 22 Abs. 1 eine ausdrückliche Zuweisung einer am Massstab der Landesverfassung vorzunehmenden inhaltlichen Kon - trolle der Staatsverträge.673Eine Kassationsbefugnis soll dem Gerichts - hof nach der expliziten Regelung des Entwurfs in Art. 22 Abs. 1 StGHG indes nicht zustehen; als Sanktion erkannter Verfassungswidrigkeit soll vielmehr allein die schlichte Nichtanwendung durch die nationalen Or - gane erfolgen. Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens nach Art. 28 Abs. 2 LV hat der Staatsgerichtshof Verordnungen des Schweizerischen Bun - des rates, die aufgrund des Zollanschlussvertrages in Liechtenstein An - wen dung finden, als Verordnungen i.S.v. Art. 28 Abs. 2 LV bezeichnet und diese dementsprechend am Massstab der Liechtensteinischen Ver - fas sung geprüft674. bb)Begrenzung auf inländische öffentliche Gewalt? Grundsätzlich können sowohl in der Schweiz als auch in Österreich oder Deutschland nur inländische Hoheitsakte mit der Verfassungsbe - schwerde angegriffen werden.675Entsprechendes gilt auch in Liechten - stein. Bereits in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1947 hat der Staats - ge richts hof hervorgehoben, er könne die Grundrechte «selbstverständ- lich nur im Lande schützen». Nur Entscheidungen inländischer Gerichte 153 
Beschwerdegegenstand/Anfechtungsobjekt 673Die Vorschrift lautete: «Erkennt der Staatsgerichtshof, dass Rechtsvorschriften in einem Staatsvertrag mit der Verfassung unvereinbar sind, so spricht er aus, dass die Bestimmungen im rechtswidrigen Umfang von den zur Vollziehung berufenen Organen nicht anzuwenden sind»; vgl. auch Andreas Kley, Landesbericht Liechten - stein, S. 6. 674Vgl. StGH 1997/28 – Urteil vom 29.1.1999, LES 1999, 148 (151). 675Vgl. Andrea Hans Schuler, Die Verfassungsbeschwerde nach schweizerischem, deutschem und österreichischem Recht, JöR NF 19 (1970), S. 29 (149). – Zur be- sonderen EU-Problematik in Deutschland siehe aus der intensiven Diskussion: Rainer Arnold, Das «Kooperationsverhältnis» zwischen Europäischem Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht in der Zukunft, in: Michael Piazolo (Hrsg.), Bun - desverfassungsgericht, S. 273; Paul Kirchhof, Das Kooperationsverhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof, in: Peter-Christian Müller-Graff (Hrsg.), Perspektiven des Rechts in der Europäischen Union, Band 1, 1998, S. 163 ff.; Andreas Vosskule, in: Hermann von Mangoldt/Friedrich Klein/ Christian Starck, Bonner GG, Art. 93, Rn. 80 ff.; RudolfStreinz, Bundesverfas - sungs gerichtlicher Grundrechtsschutz und europäisches Gemeinschaftsrecht, 1989.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.