Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

Der Vollständigkeit halber sind auch die in Art. 299(6)(b) EGV auf- geführten britischen Hoheitszonen auf Zypern zu erwähnen. Die Militär basen Akroliri und Dhekalia sind vom Anwendungsbereich des Vertrages ausgenommen. Die zu Dänemark gehörenden Färöer-Inseln sind weder der Euro - päischen Union noch dem EU-Zollgebiet eingegliedert (Art. 299(6)(a) EGV). Sie haben von der im Beitrittsvertrag von 1972 vorgesehenen Möglichkeit, der EU mit Dänemark beizutreten, aufgrund einer negativ ausgefallenen Volksabstimmung keinen Gebrauch gemacht.156Die Inseln können ihre Waren zwar zollfrei nach Dänemark einführen, zählen aber nicht zum dänischen Zollgebiet, und im Verhältnis zur EU sind sie ein Drittland. In einer einseitigen Verordnung gewährte die Gemeinschaft färöischen Erzeugnissen Zollzugeständnisse. Nach der Errichtung der Fische reizonen von 200 Seemeilen wurde 1977 ein Fischereiabkommen zwischen der EU, Dänemark und den Färöern abgeschlossen. Mit Blick auf den Binnenmarkt folgte 1991 ein mit einem Gemischten Ausschuss ausgestatteter Freihandelsvertrag, welcher allerdings für einige «sensi- ble» Fischereierzeignisse weiterhin mengenmässige Beschränkungen vor sieht. Die Inseln führten in der Folge auch ein System indirekter Steuern ein. Um die bilateralen Handelsverträge der Färöer mit Schwe - den und Finnland zu berücksichtigen, wurde nach deren EU-Beitritt ein neues Abkommen abgeschlossen.157 Grönland besass 1972 noch die Rechtsstellung einer Kolonie, wes- halb es zusammen mit Dänemark in den Geltungsbereich der EU einbe- zogen wurde. Sieben Jahre später erhielt die Insel den Status eines auto- nomen Gebietes. In einer Volksabstimmung über den Verbleib in der Ge meinschaft sprach sich 1982 eine Mehrheit von 52 Prozent für den «Aus tritt» aus. Eine Vertragsänderung verlieh Grönland 1984 die Posi - tion eines assoziierten überseeischen Gebiets mit einigen Sonder rege lun - gen für den Fischereibereich (Art. 188 EGV).158 In der Süderweiterung erforderte vor allem Spanien gewisse Aus - nahmen.159Die an der marokkanischen Mittelmeerküste gelegenen spani- schen Exklaven Ceuta und Melilla sowie die Kanarischen Inseln gehörten 67 
Flexibilität der EU gegenüber Mitgliedstaaten 156Vgl. Stapper 1999, 139–154. 157Rat der Europäischen Union 1996a. 158Ungerer 1984; Krämer 1982. 159Europäische Gemeinschaften 1985, Art. 24–25, 155 und Protokoll 2.
	        

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