Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

und Währungsprofile, politische Traditionen sowie sozio-ökonomische Institutionen und Prozesse auf. Meist werden auch Souveränität und Öffnung nach aussen unterschiedlich wahrgenommen. Die öffentliche Meinung in manchen Ländern empfindet Integration als Souveränitäts - verlust. «Die Illusion nationaler Autonomie ist immer noch weit ver- breitet und wird häufig mit nationaler Souveränität verwechselt.»103 Integration ist jedoch zunehmend zu einer Strategie geworden, um «die grösstmögliche Selbst- und Mitbestimmung des eigenen staatlichen Schick sals unter weitestmöglicher Zurückdrängung der Fremdbestim - mung» zu erreichen.104Der schweizerische Bundesrat schreibt dazu in seinem Aussenpolitischen Bericht 2000: Durch ein politisches Abseitsstehen vergrössert sich für unser Land die Gefahr einer wirtschaftlichen und politischen Fremd be - stimmung. Wichtige Fragen sind zunehmend nur noch auf interna- tionaler oder regionaler Ebene zu lösen; die multilaterale Politik ist politisch und wirtschaftlich zur vorherrschenden Handlungsebene geworden.105 Ein Kleinstaat kann grundsätzlich die Fremdbestimmung begrenzen, in- dem er entweder erfolgreich seine Selbstbestimmung bewahrt oder in je- nem politischen Gebilde, von dem die Gefahr der Fremdbestimmung ausgeht, Mitbestimmung erlangt. Diese beiden Mittel zur Reduzierung der Fremdbestimmung sind normalerweise von einem Konflikt gekenn- zeichnet: je mehr Mitbestimmung angestrebt wird, umso mehr Souveränität (bzw. Selbstbestimmung) muss aufgegeben werden 
und vice versa.106 In Anlehnung an die Ökonomie wird das Dilemma zwischen Selbst- und Mitbestimmung in Abbildung 2.2 graphisch interpretiert. Die Inte gra tionskurve, welche in Wirklichkeit nicht kontinuierlich, son- dern inkremental verläuft, stellt die denkbaren Integrationsoptionen dar. 47 
Untersuchungsansatz 103Cooper 1985, 1229. 104Riklin 1975, 38. 105Schweizerischer Bundesrat 2000, 26. 106Manche Autoren definieren Macht als operationelle Souveränität plus Einfluss, so dass die Macht gleich bleibt, wenn Selbstbestimmung gegen Mitbestimmung einge- tauscht wird. Vgl. Gidlund 1991, 101–102; Goetschel 1998, 15.
	        

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