Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

tung für Liechtenstein. Die wichtigsten Transformationsquellen der Inte gra tionsregime sind derzeit die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU (einschliesslich der Aktualisierung der EFTA-Konvention) und mittelfristig die Osterweiterungen sowie mögliche EU-Beitritts ge - suche der EFTA-Staaten. Drittens, Liechtenstein kann den möglichen Zeitpunkt von Verhandlungen mit der EU nicht selbst bestimmen, son- dern ist darin vor allem von der Integrationspolitik der Schweiz sowie Norwegens und Islands abhängig. Der schweizerische Bundesrat will in der Legislaturperiode 2003–2007 über die Aufnahme von Beitrittsver - hand lungen entscheiden. In Norwegen könnte ein neues Beitrittsgesuch etwa zur selben Zeit aktuell werden. In der Zwi schen zeit passt sich die norwegische Regierung so gut wie möglich an die EU an und versucht in Bereichen, die über das EWR-Abkommen hinausgehen, bilaterale Lösun gen mit der Union zu finden. Ein isländisches Beitrittsgesuch ist weniger wahrscheinlich, aber die grossen Parteien Islands schliessen eine EU-Mitgliedschaft nicht aus, falls Norwegen beitreten sollte und eine akzeptable Regelung für die Fischereipolitik gefunden werden könnte. Viertens, ein optimales Integrationsniveau ist für Liechtenstein schwie- rig zu erreichen, denn es hängt von vielen, oft kaum beeinflussbaren Faktoren ab. Neben der Integrationspolitik der EFTA-Staaten wird vor allem der politische Wille der Europäischen Union massgebend sein. Das Fürstentum sollte deshalb vorbereitet sein, seine Optionen kennen und Prioritäten setzen. Die Szenarien in Kapitel 6 gehen von den integrationspolitischen Entscheiden der Schweiz und Liechtensteins (Bilateralismus, EWR- oder EU-Mitgliedschaft) aus und untersuchen verschiedene Kombina - tions möglichkeiten. Soll annähernd ein EWR-Integrationsniveau erhal- ten bleiben, ist eine rein bilaterale Beziehung Liechtensteins zur EU hauptsächlich für die Fälle einer «Bilateralisierung» des EWR-Ab kom - mens (falls Norwegen und/oder Island der EU beitreten) oder einer Zollunion (bzw. «Binnenmarktunion») Liechtensteins mit der Gemein - schaft (falls die Schweiz der EU beitritt) in Betracht zu ziehen. In beiden Fällen wird das liechtensteinische Verhandlungsgeschick entscheiden, ob hinsichtlich der Mitbestimmung gegenüber der EWR-Position ein Rückschritt hinzunehmen sein wird. Eine Gewichtung der Optionen nach ihrer Wahrscheinlichkeit kann nur rudimentär erfolgen. Am unwahrscheinlichsten ist ein EU-Beitritt Liechtensteins 
ohnedie Schweiz, sollte diese gegenüber der EU weiter- 216Schlussfolgerungen
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.