Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

die. Die Kleinstaatenforschung hätte gerade im Bereich der Integrations - poli tik eine Wiederbelebung verdient. Kleinstaaten sind abhängiger und verwundbarer als grosse und somit vom europäischen Integrations pro - zess besonders betroffen. Trotzdem muss die Aussage, dass eine EU- Mitgliedschaft in Zeiten der Interdependenz und Globalisierung die beste Strategie für einen europäischen Staat ist, für Kleinststaaten gege- benenfalls relativiert werden. Entscheidend ist, wie ihre Mitbestimmung aussehen würde und ob sie wirtschaftlich wichtige Nischenpolitiken EU-konform ausgestalten könnten. Die Frage der Flexibilität der Euro - päi schen Union gegenüber (kleinen) Drittstaaten wurde bisher in der in- tegrationstheoretischen Debatte grösstenteils vernachlässigt. Die im Am ster damer Vertrag eingeführten Bestimmungen über verstärkte Zu - sam menarbeit werden ihre Bedeutung erst in Zukunft unter Beweis stel- len. «Flexibilität liefert keine Zauberlösungen», aber sie «eröffnet Raum für institutionelle Experimente, wodurch den Teilnehmern vielleicht eine andersartige Opportunitätsstruktur geboten wird, die sie ausnutzen können».533Die Regimeforschung ihrerseits könnte durch die Einbezie - hung der «Spillover»-Effekten zwischen sich überlappenden Regimen die Wirkungen von internationalen Regimen gezielter untersuchen. Liech ten stein bietet ein interessantes Fallbeispiel für eine enge Regime - ver flechtung. Es ist auch vorstellbar, dass der analytische Bezugsrahmen einer solchen Regimeanalyse generalisiert werden kann. Beispielsweise könnten mit einem modifizierten Untersuchungsansatz die Lage anderer Nicht-EU-Mitglieder oder andere internationale Regime untersucht werden. Teil II der Studie untersuchte die Flexibilität der Europäischen Union gegenüber ihren Mitgliedern und gegenüber europäischen Dritt - staa ten. Bis in die 1990er Jahre erhielt die EU ihren Anspruch einer uni- formen und simultanen Integration aller Mitgliedstaaten aufrecht. Nachdem es aufgrund der Integrationsunfähigkeit oder -unwilligkeit einzelner Staaten vermehrt zu 
ad hocDifferenzierungen kam, wurde schliesslich die Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit einiger anstatt aller Mitglieder in den Verträgen festgeschrieben. Im Erweite - rungs prozess möchte die EU trotz der grossen Zahl und Heterogenität der Beitrittskandidaten so wenig wie möglich von der orthodoxen 214Schlussfolgerungen 
533Wallace 2000, 190.
	        

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