Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

6.5 Liechtenstein und Schweiz in der EU Grundsätzlich erfüllt das Fürstentum Liechtenstein – wie die Schweiz – als europäischer Staat mit marktwirtschaftlichem System und Mitglied des Europarates die rechtlichen Anforderungen an eine EU-Mit glied - schaft. Welche zusätzlichen Verpflichtungen ein Beitrittskandidat im Ein zel fall übernehmen muss, ist eine politische Frage. Ein Rechts an - spruch auf Beitritt besteht selbst bei Erfüllung aller Kriterien nicht. «Auf Grund seiner Kleinheit kann Liechtenstein nicht selbstverständlich damit rechnen, dass es Mitglied der EG werden könnte (...) Die beson- dere Problematik Liechtensteins liegt darin, dass die drei Ziele – Part - nerschaft mit der Schweiz durch den Zollvertrag, möglichst unge- schmälerte Erhaltung des Finanzdienstleistungswesens und eine gleich- berechtigte Kooperation in der Staatengemeinschaft – im Hinblick auf die europäische Integration nicht gleichermassen verwirklicht werden können.»482Obwohl das Fürstentum einer Verwirklichung dieser drei Ziele 1995 durch seine Mitgliedschaft im EWR bei einer Anpassung des Zollvertrags mit der Schweiz schon sehr nahe gekommen ist, erhält das Problem bei einem EU-Beitritt der Schweiz eine neue Dimension. Der Europäische Rat von Nizza vertrat die Auffassung, «dass die Europa-Konferenz einen nützlichen Rahmen für den Dialog zwischen den Mitgliedstaaten der Union und den Ländern darstellt, die eine Anwartschaft auf den Beitritt haben» und schlug vor, «dass die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sowie die EFTA- Länder zu dieser Konferenz als designierte Mitglieder eingeladen wer- den».483Als EFTA-Land wäre Liechtenstein prinzipiell zur Europa- Konferenz eingeladen, auch wenn fraglich ist, inwieweit daraus eine «Anwartschaft auf den Beitritt», im Sinne der generellen Möglichkeit einer EU-Mitgliedschaft, abzulesen ist. Bruha und Vogt beispielsweise argumentieren, dass beim EU-Beitritt von Kleinststaaten die System ver - träg lichkeit geprüft werden muss, da der institutionelle Rahmen der Union nicht auf sie zugeschnitten ist.484Ihrer Ansicht nach besteht ein Anspruch aller europäischen Staaten auf eine geeignete Partizipation am 197 
Optionen der liechtensteinischen Integrationspolitik 482Kreile/Michalsky 1993, 242. 483Europäischer Rat 2000b. Bis Juli 2001 wurden weder Liechtenstein noch Norwegen oder Island offiziell eingeladen. Die Schweiz nimmt seit 1999 teil. 484Bruha/Vogt 1997, 500.
	        

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