Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

nachfolgende dritte Option, bei der ein vertraglicher Zollanschluss an die Union den Zollvertrag mit der Schweiz ersetzt, wäre aus liechten- steinischer Sicht als attraktiver einzustufen. Zollanschluss an die Gemeinschaft Vor ihrer Aufnahme in die EU müsste die Schweiz ihre Mitgliedschaft in der EFTA kündigen, und sie würde wohl auch mit Liechtenstein in Gespräche über die betroffenen bilateralen Verträge treten. Der Bundesrat hält im Integrationsbericht 1999 dazu fest: «Die Lage der mit Liechtenstein durch Staatsvertrag geschaffenen Zollunion müsste, ge- meinsam mit Liechtenstein und der EG, überprüft werden.»469Auch die Regierung äusserte die Ansicht, dass im Falle eines Schweizer EU-Bei - tritts der Zollvertrag durch ein neues Vertragswerk, «z.B. durch eine Art Zoll vertrag mit der EU» ersetzt werden sollte.470Liechtensteins Bot - schafter in Brüssel hält eine Zollunion mit der Gemeinschaft ebenfalls für die ansprechendste Lösung.471 Mit einem schweizerischen EU-Beitritt hätte das Fürstentum neben Österreich einen weiteren wohlwollenden «Paten» in der Union, auf des sen Unterstützung es bei Verhandlungen zählen könnte. Eine einfa- che Auflösung der Verträge unter Einhaltung der vorgesehenen Kündi - gungs fristen ist angesichts der langjährigen freundschaftlichen Bezie - hun gen nicht zu erwarten (und mit Blick auf den Zollvertrag auch nicht erforderlich). Allerdings kann, soweit Bereiche der ausschliesslichen Ge - mein schaftskompetenz betroffen sind, eine Neuverhandlung nur durch die Gemeinschaft erfolgen. Da die Zollvertragsmaterie in den Bereich der gemeinsamen Handelspolitik fällt, müsste Liechtenstein mit der EU über den Abschluss einer Zollunion verhandeln.472Die Europäische Union hat sich bisher vom Prinzip der völkerrechtskonformen Integra - tion leiten lassen und die Altverträge zusammen mit den Vertragspart - nern im Zweifel neu 
verhandelt.473193 
Optionen der liechtensteinischen Integrationspolitik 469Schweizerischer Bundesrat 1999a, 41. 470Liechtensteiner Vaterland 2000c. 471von Liechtenstein 2000, 74. 472Falls der EWR nicht mehr besteht, wäre ein gemischtes Abkommen vorzuziehen (vgl. Kap. 6.9). 473Voss 1996, 189.
	        

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