Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

oder beitrittsunreife Staaten könnten in einen Teufelskreis zunehmender Aufweichungen münden und schlussendlich gar zu einem Integrations - abbau führen.421 Angesichts dieser tatsächlichen und potentiellen integrationspoliti- schen Veränderungen stellt sich für Liechtenstein die Frage, wie es seine Beziehungen zur EU gestalten will. Tabelle 6.6 gibt einen Überblick über die wichtigsten Szenarien. Sie enthält keine «Alleingänge» oder Op tio nen ohne vertragliche Beziehung zur EU. Diese werden nachfol- gend kurz angesprochen, gelten aber als nicht wünschenswert.422Ein in- tegrationspolitischer Rückschritt im Sinne einer Aufgabe der EWR- Teilnahme Liechtensteins ohne dass die Notwendigkeit dazu besteht, ist höchst unwahrscheinlich. Dies betrifft sowohl den Fall bilateraler Bezie - hun gen der Schweiz zur EU als auch den Fall eines nachträglichen EWR-Beitritts der Schweiz.423Ein freiwilliger Austritt Liechtensteins aus dem EWR kann sich eigentlich auch nicht durch eine ungewollte Vertiefung der EWR-Integration ergeben, da die Aufnahme neuer Be rei - che (etwa im Bereich der Steuern oder der Landwirtschaft) nur einstim- mig erfolgen kann. Nicht untersucht wird auch ein Ersatz des Zoll - vertrags mit der Schweiz durch eine Zollunion mit der Gemein 
schaft ohnedass die Schweiz der EU beitritt. Ein solcher Politikwechsel wäre wirtschaftlich zwar nicht unattraktiv, da aufgrund der Handelsströme der EU-Binnenmarkt wichtiger ist als der schweizerische Markt (vgl. Kap. 6.1.1), politisch aber kaum realisierbar, nicht zuletzt weil Grenz - kontrollen am Rhein unvermeidlich wären.424 Gleicher mas sen vernach- lässigt wird der Abschluss eines wie auch immer gearteten Koope - rationsabkommen mit der EU 
unterhalbeines Freihandels niveaus. Ausgehend von der heutigen Situation Liechtensteins als Mitglied der EFTA und des EWR und als Zollvertragspartner der Schweiz unter- sucht der Rest dieses Kapitels die acht sich aus der Tabelle ergebenden 175 
Optionen der liechtensteinischen Integrationspolitik 421Wessels/Jantz 1997, 363. 422Vgl. Regierung des Fürstentums Liechtenstein 1992a, 6; Regierung des Fürstentums Liechtenstein 1995, 4; und jüngst Regierungschef Hasler 2001. 423Eine Erstreckung der EWR-Materie auf Liechtenstein im Falle einer schweizerischen EWR-Mitgliedschaft würde ein entsprechendes Zusatzprotokoll (ähnlich wie bei den Freihandelsabkommen von 1972) und somit die Zustimmung der Vertrags par - teien bedingen. Vgl. Bruha 1992b. 424Um mit der Schweiz wengistens Freihandelsbeziehungen zu wahren, müsste das Fürs tentum explizit in die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU einbezo- gen werden.
	        

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