Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

geschlossen haben. Die in den Beitrittsverhandlungen mit der EU ver- einbarten Übergangsfristen für die neuen Mitgliedstaaten werden wohl auch im EWR Gültigkeit haben, ohne dass die drei betroffenen EFTA/EWR-Staaten, welche nach Art. 128 EWRA gegenüber EWR- Beit ritten ein Vetorecht besitzen, in die formellen Verhandlungen einbe- zogen wurden.411 Die Prozesse der Vertiefung und Erweiterung können sich gegen- seitig beeinflussen, weshalb Überlegungen zur künftigen Entwicklung der EU spekulativ sind und lediglich eine wahrscheinliche Bandbreite ermitteln können.412Um den Leistungsstand und die Entscheidungs - fähig keit der EU zu wahren, müssen die Osterweiterungen und die er- forderlichen Vertiefungsschritte in Einklang gebracht werden. Die bei- den gegensätzlichen Entwicklungen zu einer Erweiterung oder Vertie - fung, d.h. eine «Verkleinerung» der EU oder ein Abbau ihres Besitz - stands sind zumindest mittelfristig unwahrscheinlich. Austritte aus der EU sind in den Verträgen nicht vorgesehen, während eine Demontage des bestehenden Integrationsniveaus im Sinne einer Renationalisierung von 
Acquisselbst bei einer konsequenten Anwendung des Subsidia ri - täts prinzips (bzw. des Flexibilitätsgedankens) nicht zur Diskussion steht. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, dass die Gruppe für prospektive Analysen der Europäischen Kommission 1999 fünf «Szenarien Europa 2010» veröffentlichte.413Das Szenario «Triumph der Märkte» ist gekennzeichnet durch zunehmende wirtschaftliche Libera li - sierung, während die EU ihre politischen Ziele weitgehend aufgibt und sich relativ schnell erweitert (auch um die Schweiz, Island und Nor - wegen). Im Szenario «Hundert Blumen» entwickelt sich Europa bei einem Rückzug des Staates zugunsten informeller lokaler Strukturen uneinheitlich, und die Osterweiterung wird auf halbem Weg gebremst. In der Variante «Verantwortungsgemeinschaft» unternimmt die EU er- folgreiche Reformanstrengungen für mehr Subsidiarität und Trans pa - 169 
Optionen der liechtensteinischen Integrationspolitik 411Vgl. dazu Europäisches Parlament 1998. 412In der Debatte über die Beziehung von Erweiterung und Vertiefung unterscheiden Lippert und Wessels (1993) vier Denkschulen in der EU: Erweiterung als Priorität, Vertiefung als Priorität, gleichzeitige Vertiefung und Erweiterung, und Vertiefung zum Zwecke der Erweiterung. 413Europäische Kommission 1999.
	        

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