Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

Regime können auf denselben Prinzipien und Normen basieren, und ein und dasselbe Metaregime kann mehrere einzelne Regime umfassen.20Da das Metaregime allgemeine, übergreifende Grundsätze enthält, ändert es sich seltener.21Prinzipien sind empirische, kausale und normative Grund sätze oder Handlungsziele auf einem allgemeinen politischen Ni - veau (z.B. die Nicht-Diskriminierung von EU-Staatsangehörigen). Normen umfassen Verhaltensstandards, die sich in Rechten und Pflich - ten ausdrücken und hauptsächlich auf der Ebene von Politikfeldern ope- rieren (z.B. Personenfreizügigkeit in der EU). Sie sind auf die Hand - lungs ziele ausgerichtet, aber meist noch so allgemein, dass es unmöglich ist festzustellen, ob bestimmte Aktionen die Normen verletzen oder nicht.22Eine weitere Abstufung umfasst deshalb die Regeln, d.h. spezi- fische Verhaltensvorschriften und -verbote, welche die Normen in mess- und überprüfbare Verhaltensstandards umsetzen (z.B. das Aufenthalts - recht von Rentnern und Studierenden in einem anderen EU-Mitglied - staat bei genügenden finanziellen Mitteln und Krankenversicherung). Entscheidungsverfahren schliesslich sind die massgeblichen Praktiken beim Treffen und bei der Durchführung kollektiver Entscheidungen (z.B. Abstimmungsmodus und Konfliktlösungsmechanismus in der EU). Mit anderen Worten, Prinzipien erklären 
warumStaaten zusam- menarbeiten, Normen und Regeln 
wasdie Kooperation beinhaltet und Verfahren beantworten die Frage 
wiedie Zusammenarbeit ausgeführt wird.23Diese Regimekomponenten betreffen sowohl die Selbstbe stim - mung als auch die Mitbestimmung, je nachdem ob es sich um materielle oder institutionelle Bestimmungen handelt. 16Analytischer 
Rahmen 20Vgl. Aggarwal 1985, 16–20. 21Krasner (1983, 3–4) spricht von einer «Änderung im Regime» (d.h. Änderung von Regeln und/oder Verfahren) und einer «Änderung des Regimes» (d.h. Änderung von Prinzipien und/oder Normen). 22Für das GATT-Regime beispielsweise lassen sich neben dem Hauptprinzip der Libe - ra lisierung die Normen der Nicht-Diskriminierung (d.h. Meistbegünstigung und Inländerbehandlung) und Reziprozität sowie Schutzklauseln und Präferenzen für Ent wicklungsländer identifizieren. Regeln sind z.B. die Begrenzung von Zollschran - ken, der Verzicht auf Kontingentierung und Exportsubventionen oder die Konsul ta - tions- und Berichtspflicht. Bei den Verfahren stechen insbesondere der Multi la te - ralis mus, die Rolle der Hauptinteressenten und die Streitbeilegung hervor. Vgl. Finlayson/Zacher 1981 sowie Müller 1993, 58–60. 23Als weitere Definitionselemente werden manchmal ein gewisses Mass an Effektivität und Dauerhaftigkeit angeführt. Dabei geht es um die Einhaltung von Normen und Regeln durch die Regimemitglieder und deren Bereitschaft, momentane Eigen - interessen diesen Normen und Regeln gegebenenfalls unterzuordnen. Zürn 1987, 18.
	        

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