Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

Anfang 1993 definierte der Bundesrat fünfzehn Sektoren, in denen er eine vertragliche Bindung mit der EU als erstrebenswert erachtete. Ab Dezember 1994 fanden bilaterale Verhandlungen in den sieben Berei - chen Landwirtschaft, Personenfreizügigkeit, Forschung, technische Han delshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landverkehr und Luftfahrt statt, welche insgesamt zehn der fünfzehn schweizerischen Interessen abdeckten.374Im Juni 1999 kam es zur Unterzeichnung von sieben bilateralen Sektorabkommen, welche in einer Abstimmung im Mai 2000 zusammen mit flankierenden gesetzlichen Massnahmen vom Schweizer Volk mit 67,2 Prozent der Stimmen gutgeheissen wurden. Die Genehmigung durch das Europäische Parlament erfolgte ebenfalls im Mai 2000. Da das Personenverkehrsabkommen neben EU-Kompeten - zen auch solche der Mitgliedstaaten berührt, muss es zusätzlich durch die fünfzehn EU-Staaten ratifiziert werden, bevor der EU-Rat die Ratifi ka tion im Namen aller EU-Vertragsparteien vornehmen kann. Die sieben Verträge sollen spätestens im Frühjahr 2002 in Kraft treten. Die Europäische Union betonte in ihrer Verhandlungsführung zwei Grundsätze: einen angemessenen Parallelismus zwischen den einzelnen Verhandlungen (Verlauf und Abschluss sollten weit gehend parallel statt finden und die Abkommen gleichzeitig in Kraft treten) und die ein- heitliche Anwendung von Normen, die mit dem 
Acquis communautaire äquivalent sind (einschliesslich der Übereinstimmung mit den in der EU-Rechtssprechung geltenden Grundsätzen). Die sieben Abkommen wurden mit Ausnahme des Forschungsabkommens unauflöslich mitein- ander verbunden (Junktim-Prinzip). Durch die so genannte «Guillotine- Klausel» treten bei der Kündigung eines der Abkommen die anderen sechs Verträge ebenfalls ausser Kraft (bei einer sechsmonatigen Kün - digungs frist). Die Abkommen (mit Ausnahme des Forschungsab - kommens) wurden zunächst für eine Dauer von sieben Jahren ab - geschlossen und werden anschliessend ohne gegenteilige Notifkation auf unbegrenzte Zeit verlängert.375Eine weitere Verknüpfung findet sich 152Fallstudie 
Liechtenstein 374Zum schwierigen Verlauf der Verhandlungen siehe Schweizerischer Bundesrat 1999b, 9–18. Der Marktzugang für Landwirtschaftsprodukte und der freie Perso - nen verkehr waren im Unterschied zu den übrigen fünf Bereichen besondere Anlie - gen der EU. 375Im Falle des Personenverkehrsabkommens hat die Schweiz die Möglichkeit, sich im Rahmen eines referendumsfähigen Bundesbeschlusses über dessen Weiterführung auszusprechen.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.