Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

Der Begriff der 
europäischen Integrationwird für die Zwecke die- ser Studie auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingegrenzt und lässt andere internationale Organisationen wie den Europarat, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder den Nordatlantikpakt (NATO) ausser Betracht. Regionale Inte gra - tion beschreibt im allgemeinen einen freiwilligen Zusammenschluss von zwei oder mehr Staaten einer geographischen Region auf der Basis völ- kerrechtlicher Verträge, welcher die Diskriminierung zwischen den wirt schaftlichen Akteuren in diesem Gebiet abschafft und in einem ge- meinsamen institutionellen Rahmen Politiken setzt. Legt man eine mehr dimensionale Definition zugrunde, so kann der Prozess der euro - päischen Integration definiert werden als «der freiwillige Aufbau und die Weiterentwicklung der gemeinsamen politischen Entscheidungs fin dung, der gemeinsamen internationalen Interdependenz, der gesellschaftlichen Verflechtung und des gemeinsamen Bewusstseins im Rah men der Europäischen Gemeinschaften bzw. der Europäischen Union».18Inte - gra tion umfasst somit die intergouvernementale und supranationale Insti tutionalisierung von Entscheidungsabläufen, die Vernetzung der Gemeinschaft mit anderen Staaten und Organisationen, die Verflechtung der Gesellschaften innerhalb der Gemeinschaft und die Bildung einer ge- meinsamen Identität und Solidarität. Da sich diese Stu die vornehmlich mit dem Verhältnis von Drittstaaten zur EU befasst, steht die klassische staatwissenschaftlich-rechtliche Sicht der gemeinsamen Entscheidungs - fin dung im Vordergrund. Bei internationalen Regimen handelt es sich, ebenso wie bei interna - tionalen Organisationen, um Institutionen. Ein 
internationales Regime besteht aus «impliziten oder expliziten Prinzipien, Normen, Regeln und Entscheidungsverfahren, an denen sich die Erwartungen von Akteuren in einem gegebenen Politikfeld der internationalen Be zie hun gen aus- richten».19Es werden somit vier verschiedene Regimekompo nenten un- terschieden, welche in einer hierarchischen Beziehung stehen. Prinzipien und Normen können auch als Metaregime bezeichnet werden, während Regeln und Verfahren das eigentliche Regime bilden. Internationale 15 
Kleinstaaten und Integration 18Giering 1997a, 26. 19Krasner 1983, 2. Diese Definition entspricht einem breiten akademischen Konsens. Für eine Diskussion ihrer Vor- und Nachteile siehe Hasenclever/Mayer/Ritt ber ger 1997, 8–22.
	        

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