Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

berührt.326Die Grenzkontrollen zwischen den nordischen und den anderen an Schengen teilnehmenden EU-Staaten fielen im März 2001 weg, ohne dass mit Norwegen und Island Pass kon trollen eingeführt wer den mussten. Die beiden EFTA/EWR-Staaten können ihre Anliegen betreffend den nunmehr in den Rahmen der Union einbezogenen Schengen-Acquisin einem Gemischten Ausschuss mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der Kommission einbringen. Bei der Ausarbei - tung neuer Rechtsvorschriften werden norwegische und isländische Sachverständige von der Kommission zu Rate gezogen. Die Rechtsakte und Massnahmen gelten für Norwegen und Island nicht automatisch, aber sollte einer der beiden Staaten einen Beschluss ablehnen, kann dies für ihn zur Beendigung des Übereinkommens führen. Im Gegensatz zu dieser abrupten Einstellung der Assoziation beträgt die Kündigungsfrist für einen Austritt aus dem EWR nach Art. 127 EWRA ein Jahr. Der Inhalt des EWR-Abkommens ist zwar weniger umfangreich als bei einer EU-Mitgliedschaft, verlangt aber doch den Verzicht auf re- lativ viel Selbstbestimmung in Form von operationeller Souveränität. Ande rer seits ist die ausserhalb von EU und EWR verbleibende Autonomie für europäische Staaten fraglich. Die EWR-Teilnahme bie- tet jedenfalls mehr Mitsprache als der «autonome» Nachvollzug 
des Acquis als Nicht-Mitglied. 5.3.2 Mitbestimmung Die wichtigsten Institutionen des Europäischen Wirtschaftsraums sind der halbjährlich tagende EWR-Rat, welcher die allgemeinen politischen Leitlinien festlegt und sich aus den Mitgliedern des EU-Ministerrats, der Kommission und der EFTA-Regierungen zusammensetzt, und der Ge mein same EWR-Ausschuss, bestehend aus Vertretern der Kommission und der EFTA-Staaten.327Der Vorsitz in beiden Gremien 133 
Liechtensteins integrationspolitisches Regimegeflecht 326Europäische Union 1999. Da der Amsterdamer Vertrag den Schengener Besitzstand in den EU-Rahmen eingebunden hat, mussten Norwegen und Island ihre im De zem - ber 1996 in Luxemburg unterzeichneten Assoziierungsabkommen neu verhandeln. 327Die EU-Mitgliedstaaten können beim Gemeinsamen EWR-Ausschuss, welcher min- destens einmal pro Monat tagt, als Beobachter teilnehmen. Während sich der EWR- Rat auf Ministerebene trifft, kommen im Gemeinsamen EWR-Ausschuss hohe Beamte zusammen.
	        

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