Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

me und der Rat entscheidet in der Regel mit Einstimmigkeit. In einigen Fällen, insbesondere bei Beschwerdeverfahren, sind einfache Mehr heits - beschlüsse vorgesehen. Die Konvention kann nur einstimmig verändert werden. Die grössten institutionellen Veränderungen erfuhr die Asso zia - tion mit dem Aufbau eines «EFTA-Pfeilers» (EFTA-Überwachungs- behörde, EFTA-Gerichtshof) im Rahmen des EWR (vgl. Kap. 5.3). Die EFTA hat 1961 Flexibilität bewiesen, als das neutrale Finnland aufgrund sowjetischer Bedenken gegenüber dieser Westintegration nicht Vollmitglied werden konnte. Durch eine Assoziation Finnlands wurde die FINEFTA ins Leben gerufen, welche 
de jureeine zweite Freihan - dels zone begründete und Finnland faktisch dieselben Rechte und Pflichten wie den übrigen Mitgliedstaaten zugestand. In der Praxis ver- sammelte sich der FINEFTA-Rat gleich nach dem EFTA-Rat und traf parallele Beschlüsse. Portugal und Island erhielten Sonderbestimmungen und Entwicklungsfonds, um ihren Wirtschaftsstrukturen die Anpassung an den Freihandel mit Industriegütern zu erleichtern. Während die Ent - wick lung der EU durch Erweiterungen gekennzeichnet ist, dominieren bei der EFTA die Verkleinerungsrunden. Bereits sechs Staaten sind aus der EFTA aus- und der EU beigetreten. Die Stockholmer Konven tion kann mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Neben dem ausgeprägten Pragmatismus ist ihre Instrumentalität ein weiteres Charakteristikum der EFTA.303Seit ihrer Gründung diente die Assoziation als Verhandlungsinstrument ihrer Mitgliedstaaten gegen - über der Europäischen Union. Dies kam insbesondere in den Freihan - dels abkom men und im EWR-Abkommen zum Ausdruck. Nach dem Austritt Grossbritanniens 1973 entwickelte sich nach Antola unter den hoch industrialisierten, exportorientierten und oft neutralen Mitgliedern zudem eine markante Kleinstaatenperspektive, die dazu beitrug, auf der Grund lage des gemeinsamen Interesses am Freihandel und einer für Klein staaten typischen Kompromisskultur die Strukturen einfach und anpassungsfähig zu halten.304 Am 21. Juni 2001 unterzeichneten die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein in Vaduz eine Neufassung der EFTA-Konvention, um zwischen den EFTA-Ländern Bedingungen zu schaffen, «die in vieler 124Fallstudie 
Liechtenstein 303Antola 2000, 12–13. 304Ibid., 14.
	        

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