Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

ni kation und die Kultur. Die Sozialbestimmungen haben Arbeits - bedingungen und soziale Sicherheit zum Gegenstand, aber keinen freien Personenverkehr. Das Abkommen ersetzt den aufgrund des Zollan - schlusses an Italien erfolgten Einschluss ins EU-Zollgebiet. Folgerichtig wurde San Marino aus dem Zollkodex herausgenommen.251 Vor diesem Abkommen war die Situation ähnlich wie im Falle Monacos, indes bestand kein Zweifel, dass sanmarinesische Waren vom freien Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft profitierten, da das Prin zip des freien Warenverkehrs bereits im bilateralen Abkommen mit Italien ausdrücklich verankert war. Da San Marino vollständig von italie - ni schem Territorium umgeben ist, hatte es im Zollvertrag mit Italien von 1939 auf den freien Transit von Drittlandswaren verzichtet. Damit konnten nur Waren in die kleine Republik gelangen, die vorher in der Gemeinschaft in den freien Verkehr gesetzt worden waren. San Marino hatte keine Garantie, dass Drittstaaten seinen Exporten den Status von Ge meinschaftswaren gewähren würden, während umgekehrt Dritt - lands waren über EU-Präferenzsysteme nach San Marino gelangten. Die Regierung der Republik machte bereits in den frühen 1980er Jahren auf diese unbefriedigende Situation aufmerksam und strebte einen Assozia - tions vertrag (Art. 310 EGV) an.252Die Europäische Kommission be- harrte jedoch aufgrund der beschränkten materiellen Inhalte (Handel, soziale Sicherheit und einige wenig konkrete Zusammenarbeitsbestim - mun gen in verschiedenen Bereichen) auf einem Handels- und Koopera - tions abkommen (Art. 133 EGV). Die Republik hat durch das Abkommen von 1991 mit der Gemein - schaft ihre Souveränität gestärkt, aber den (allerdings nur inoffiziellen) EU-Ursprung eingebüsst. Die Zollunion gilt für alle in der Gemein - schaft und in San Marino hergestellten Waren sowie für solche aus Drittländern, die sich im freien Verkehr befinden. Um der geforderten Aufhebung aller Zölle und Abgaben gleicher Wirkung gerecht zu wer- den, hat die Republik ihre Importsteuer abgeschafft und 1996 die Mehr - wertsteuer eingeführt. Die für San Marino bestimmten Waren werden von festgelegten italienischen Zollstellen abgefertigt und die erhobenen Ab gaben abzüglich der Verwaltungskosten an die sanmarinesische 103 
Flexibilität der EU gegenüber Drittstaaten 251Rat der Europäischen Union 1996b. 252Stapper 1999, 47–52.
	        

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