Volltext: Verfassungsgerichtsbarkeit im Fürstentum Liechtenstein

in Bezug auf den § 122 der Konstitutionellen Verfassung, da von vorn- herein davon ausgegangen werden musste, dass diese Regelung nie zum Tragen kam und ihr daher jegliche Wirkung abging. Die Verfassungs - gerichtsbarkeit bestand für diese Zeitepoche nur dem Anschein 
nach. 2. Verfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungsreform a) Postulate und Verhandlungen aa) Reformkräfte und monarchisches Staatswesen Mit der Entstehung politischer Parteien nach 1914 kam der Ruf nach Re - formen des monarchischen Staatswesens. Die christlich-soziale Volks - par tei, in der die Oppositions-und Reformkräfte versammelt waren und zu Wort kamen, forderte eine «Demokratisierung» der Monarchie. Sie macht veränderte «Zeitverhältnisse» geltend, die nach einer «Neuorien - tie rung» und damit nach einer grundlegenden Änderung, d.h. nach einer «Total revision» der Verfassung verlangen.43In den Oberrheinischen Nach richten vom 2. Februar 191844, dem Sprachrohr der christlich-so- zialen Volkspartei, wird eine Lageanalyse vorgenommen, die zu folgen- der Schlussfolgerung kommt: «Die Zeiten haben sich geändert und die Völker mit ihnen. Auch wir sind nicht mehr das gleiche Liechtenstein wie anno 1862. Unsere geistigen und materiellen Güter haben sich ver- vielfacht; die Aufgaben des Staates sind grösser geworden und rufen nach einer stärkeren Anteilnahme des Volkes an den Staatsgeschäften ...».45Es wird das monarchische Staatsgebilde, wie es in der Kon - stitutio nel len Verfassung 1862 zutage tritt, hinterfragt und als nicht mehr «zeitgemäss» betrachtet. In ihrem Parteiprogramm46setzt sich die christ- lich-soziale Volkspartei mit ganzer Kraft für eine Verfassungs- und 18Herbert 
Wille 43Zur Entstehung der Parteien und der Einführung des direkten Wahlrechts siehe Qua - de rer, Hintergrund der Verfassungsdiskussion, S. 110 ff. und Wille, Regierung und Parteien, S. 61 ff.; ders., Landtag und Wahlrecht, S. 61 ff. 44Nr. 5 «Unser neues Wahlrecht». 45Vgl. zu den Verfassungspositionen der Parteien Wille, Monarchie und Demokratie, S. 160 ff. und ders., Regierung und Parteien, S. 69 ff. 46Es ist in den ONa Nr. 3 vom 18. Januar 1919 und in: Die Schlossabmachungen vom Sep tember 1920, S. 148 ff., publiziert.
	        

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