Volltext: Verfassungsgerichtsbarkeit im Fürstentum Liechtenstein

sätzlichen und der Auffassung von der spezifischen Verfahrensart im einzelnen.46 Das ist an dieser Stelle nicht näher auszuführen. Die vorliegende kleine Skizze beschränkt sich vielmehr auf eine knappe Bestands auf - nahme einschlägiger Judikate des Staatsgerichtshofs, in denen die objek- tive Funktion der Verfassungsbeschwerde (implizit) zum Ausdruck bzw. zum Tragen kommt. Zuvor aber erscheint es reizvoll, einen rechtsver- gleichenden Blick auf die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfas - sungs gerichts zu werfen, bei dem die Vorstellung von der Doppelfunk - tiona lität des Verfassungsbeschwerdeverfahrens wohl – vergleicht man die verfassungsgerichtliche Judikatur im deutschsprachigen Raum – am stärksten ausgeprägt 
ist. IV. Exkurs: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungs - gerichts zur Doppelfunktionalität der Verfassungs - beschwerde Das deutsche Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Recht - sprechung von einer Doppelfunktionalität der Verfassungsbeschwerde aus. Explizit hat es dies in einer Entscheidung aus dem Jahre 1972 aus- geführt: «Die Verfassungsbeschwerde hat eine doppelte Funktion. Sie ist zunächst ein ausserordentlicher Rechtsbehelf, der dem Staatsbürger zur Verteidigung seiner Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte einge- räumt ist. Die Verfassungsbeschwerde erschöpft sich jedoch nicht im in- dividuellen Grundrechtsschutz des Bürgers. Neben dem «kasuistischen Kassationseffekt» hat sie einen «generellen Edukationseffekt».47 Darüber hinaus hat sie die Funktion, das objektive Verfassungsrecht zu wahren und seiner Auslegung und Fortbildung zu dienen ...Insoweit kann die Verfassungsbeschwerde zugleich als spezifisches Rechtsschutzmittel des objektiven Verfassungsrechts bezeichnet werden ...».48Diese Grund - 149 
Die Verfassungsbeschwerde als Rechtsschutzinstitut 46Vgl. auch zu Österreich: Peter Pernthaler/Peter Pallwein-Prettner, Die Entscheidungs - be gründung des österreichischen Verfassungsgerichthofes, in: Sprung (Hrsg.), Die Ent - scheidungsbegründung in europäischen Verfahrensrechten und im Verfahren vor inter- nationalen Gerichten, 1974, S. 199 (201). 47Unter Hinweis auf Zweigert, JZ 1952, 321. 48BVerfGE 33, 247 (248 f.).
	        

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