Volltext: 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Triesen

Zustande der Ausrüstung zu überzeugen. Der Feu- 
arwehr-Kommandant sorgt, dass dieser Punkt einge- 
ıalten wird. Jeder Obmann ist für die seinem Corps 
ibergebenen Requisiten verantwortlich. Bei Alarmzei- 
chen, welche von Zeit zu Zeit bei den Hauptübungen 
Jekannt gegeben werden, hat jedes Mitglied vollstän- 
dig ausgerüstet zum Sammelplatz zu eilen. Der Sam 
nelplatz wird besonders bekannt gegeben 
Jedes Mitglied verpflichtet sich: vorstehende Dienst- 
vorschriften genau und pünktlich zu erfüllen und die 
Stellung, für welche er bei den Proben als tauglich 
arkannt wird, anzunehmen. Gleichzeitig verpflichten 
sich die Mitglieder für eine 3-jährige Dienstzeit, das 
st bis 1. Mai 1904. 
Die Strafen für Nichtbeachtung vorstehender Dienst- 
„orschriften bestehen: 
a) in einem einfachen Verweis 
93) in einem scharfen Verweis vor der Abteilung 
3) in Geldstrafen bis zu 5 Kronen 
J) in Entziehung des Dienstgrades 
8) in Ausweisung aus dem Verein 
Te 
Die unter a) und b) bezeichneten Strafarten werden 
durch die Obmänner, bzw. durch den Hauptmann 
arkannt. Diejenigen unter c) und d) erkennt die 
Vereinsleitung und diejenige unter e) die Vereinsver- 
sammlung. 
-ür alles Vorstehende verpflichtet sich mit eigenhän- 
diger Unterschrift: 
August Sprenger, Hauptmann 
”heobald Risch, Steiger-Obmann 
‚ohann Lampert, Schlauchleger-Obmann 
Jakob Heidegger, Spritzen-Obmann 
Janiel Hoch, Rüstmeister 
Nilhelm Kindle, Schriftführer und Kassier
	        

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