Zustande der Ausrüstung zu überzeugen. Der Feu-
arwehr-Kommandant sorgt, dass dieser Punkt einge-
ıalten wird. Jeder Obmann ist für die seinem Corps
ibergebenen Requisiten verantwortlich. Bei Alarmzei-
chen, welche von Zeit zu Zeit bei den Hauptübungen
Jekannt gegeben werden, hat jedes Mitglied vollstän-
dig ausgerüstet zum Sammelplatz zu eilen. Der Sam
nelplatz wird besonders bekannt gegeben
Jedes Mitglied verpflichtet sich: vorstehende Dienst-
vorschriften genau und pünktlich zu erfüllen und die
Stellung, für welche er bei den Proben als tauglich
arkannt wird, anzunehmen. Gleichzeitig verpflichten
sich die Mitglieder für eine 3-jährige Dienstzeit, das
st bis 1. Mai 1904.
Die Strafen für Nichtbeachtung vorstehender Dienst-
„orschriften bestehen:
a) in einem einfachen Verweis
93) in einem scharfen Verweis vor der Abteilung
3) in Geldstrafen bis zu 5 Kronen
J) in Entziehung des Dienstgrades
8) in Ausweisung aus dem Verein
Te
Die unter a) und b) bezeichneten Strafarten werden
durch die Obmänner, bzw. durch den Hauptmann
arkannt. Diejenigen unter c) und d) erkennt die
Vereinsleitung und diejenige unter e) die Vereinsver-
sammlung.
-ür alles Vorstehende verpflichtet sich mit eigenhän-
diger Unterschrift:
August Sprenger, Hauptmann
”heobald Risch, Steiger-Obmann
‚ohann Lampert, Schlauchleger-Obmann
Jakob Heidegger, Spritzen-Obmann
Janiel Hoch, Rüstmeister
Nilhelm Kindle, Schriftführer und Kassier