Volltext: Die liechtensteinischen und schweizerischen Rechnungslegungsvorschriften im Vergleich

JAHRESBERICHT 
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Der Inhalt des Jahresberichtes gemäss PGR entspricht in 
materieller Hinsicht demjenigen des RRG. 
Die Erstellung eines Jahresberichtes wird gemäss 
RRG von allen Kapitalgesellschaften und von allen mittel- 
grossen und grossen Organisationen, die nicht Kapital- 
gesellschaften sind, verlangt. Die Rechnungslegungsvor- 
schriften des PGR verlangen dies nur von mittelgrossen und 
grossen Gesellschaften im Sinne der Bestimmungen des 
zweiten Abschnittes der Rechnungslegungsvorschriften. 
Die neuen liechtensteinischen Vorschriften gehen 
in Bezug auf die zur Erstellung eines Jahresberichtes ver- 
pflichteten Gesellschaften weniger weit als die in der 
Schweiz vorgesehenen Bestimmungen des RRG. 
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