Volltext: Wahlverhalten und Wahlmotive im Fürstentum Liechtenstein

Politisches System Liechtensteins wollen wir zunächst die Entwicklungsgeschichte der liechtensteinischen Parteien nachzeichnen. Parteigründungen in Liechtenstein In Liechtenstein setzte die Gründung von Parteien relativ spät ein.167 Erst 1918 wurden die ersten beiden Parteien - die Christlich-soziale Volkspartei und die Fortschrittliche Bürgerpartei - formell gegründet. Der Parteigründung war eine Oppositionsbewegung im Landtag vor­ ausgegangen, die vor allem von Wilhelm Beck angetrieben wurde. Dieser Zusammenschluss gleichgesinnter Abgeordneter kann bereits als Vorläufer für die spätere Parteigründung betrachtet werden. Bereits 1914 hatte Wilhelm Beck ausserdem mit der Herausgabe der Oberrheinischen Nachrichten ein Sprachrohr für seine modernisierenden Politikvorstel­ lungen geschaffen. Mit dem Zusammenbruch der Donaumonarchie nach dem Ersten Weltkrieg setzten die oppositionellen Kreise in Liechtenstein auch die Ausgestaltung der Monarchie in Liechtenstein mit ihren in Wien residierenden Fürsten auf die politische Agenda. Die Tätigkeit der Landesverweser als Vertreter des Fürsten in Liechtenstein wurde zuneh­ mend als Fremdherrschaft empfunden und es machte der Spruch «Liech­ tenstein den Liechtensteinern» die Runde.168 Ein erster Schritt in Richtung «mehr Demokratie» wurde mit dem neuen Wahlgesetz vom 21. Januar 1918 gemacht.169 Die ersten Wahlen nach dem neuen Wahlgesetz fanden kurz danach am 11. und 18. März 1918 statt. Die neu eingeführte Direktwahl von 12 der 15 Landtagsabge­ ordneten170 begünstigte die Gründung von Parteien. Es ist aber nicht sicher, ob ohne das Wirken von Wilhelm Beck in dieser Phase Parteien entstanden wären. Er hatte sich bereits durch die Abspaltung einer Gruppe im bestehenden Landtag als kämpferischer Politiker hervorge­ tan, der vor Auseinandersetzungen und Polarisierungen nicht zurück- iw Michalsky 1990a: 223; zur politischen Entwicklung in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg vgl. v.a. Wille 1976 und 1981. "» Vgl. Wille 1976: 64 ff. 169 LGBI. 1918 Nr. 4 betr. die Abänderung der Landtagswahlordnung. 170 7 aus dem Oberland, 5 aus dem Unterland. 3 Abgeordnete wurden weiterhin vom Landesfürsten ernannt (LGBI. 1918 Nr. 5 § 1 und § 9). Inwieweit die Einführung amt­ licher Stimmzettel (§ 4) «Wahlmanöver» verhindern sollten und ebenfalls einen Schritt in Richtung Demokratie darstellten, kann nicht exakt beurteilt werden. Vgl. Ausfüh­ rungen in den Oberrheinischen Nachrichten v. 12. Januar 1918, S. 1. 74
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.