Volltext: Wahlverhalten und Wahlmotive im Fürstentum Liechtenstein

Politisches System Liechtensteins Bei den Landtagswahlen 1997 wähltenalle Parteien eine alphabetische Reihenfolge. Allfällige weitere Angaben zu den Kandidatinnen können ebenfalls von der Wählergruppe festgelegt werden. Bei den Landtags­ wahlen schlugen alle Parteien den gleichen Weg ein: Neben dem Vor­ namen und Namen wurden der Beruf und der Wohnort angegeben.120 Wahlakt Die Wahlberechtigten erhalten vor den Wahlen von ihrer Gemeinde spä­ testens acht Tage vor der Wahl (oder einer Abstimmung) die Stimmkarte zugestellt. Die Stimmkarte enthält Namen, Adresse und Geburtsdatum des Stimmberechtigten, den Namen der Gemeinde, für die sie gültig ist, die Nummer, mit der der Stimmberechtigte eingetragen ist, die Bezeich­ nung der Wahl oder Abstimmung, für welche die Stimmkarte Gültigkeit hat, den Amtsstempel und eine Erklärung für die briefliche Stimm­ abgabe.121 Die Stimmkarte kann in Kuvertform angefertigt werden und zugleich für die Zustellung des Stimmmaterials dienen.122 
In der Praxis werden gleichzeitig die definitiven Wahlvorschläge, d.h. die amtlichen Stimmzettel zugestellt. Für die Wahlen dürfen nur diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.123 Im Wahllokal legen die Stimmberechtigten noch vor der Stimmabgabe ihre Stimmkarte der Wahlkommission vor. Die Stimmberechtigung wird im Wahlrechtsregister geprüft und die Wahlteilnahme abgehakt.124 So besteht die Kontrolle darüber, wer nicht an den Wahlen teilgenommen hat und somit die Wahlpflicht verletzt hat, und es kann auch verhindert werden, dass jemand doppelt an den Wahlen teilnimmt. Den Stimmbe­ rechtigten wird daraufhin ein Stimmkuvert ausgehändigt.125 Mit dem 120 In den 40er und 50er Jahren waren Funktionsbezeichnungen anstelle von Berufsbe­ zeichnungen noch stark verbreitet. Mancher Kandidat wurde als Gemeindevorsteher, Vizevorsteher, Alt-Regierungschef-Stellvertreter, Alt-Landtagsvizepräsident, Alt- Landtagsabgeordneter, Arbeiterpräsident, Vermittler, Präsident des Invalidenverbandes usw. vorgestellt. Seit den 70er Jahren hat sich aber immer mehr die Berufsbezeichnung durchgesetzt. Das ehrenamtliche Engagement und politische Funktionen werden nur noch in der Wahlwerbung herausgehoben. 121 Art. 17 und Art. 18 VG. 122 Es ist heute üblich, dass das Zustellkuvert gleichzeitig als Stimmkarte dient. 123 Sie tragen die Bezeichnung «Amtliche Stimmzettel», den Amtsstempel, die Bezeich­ nung der Wählergruppe und die Namen der Kandidatinnen in der von den jeweiligen Wählergruppen gewünschten Reihenfolge und Kennzeichnung. 124 An. 30 Abs. 2 VG. 125 Art. 49 Abs. 1 VG. 60
	        

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