Volltext: Wahlverhalten und Wahlmotive im Fürstentum Liechtenstein

Das Stimm- und Wahlrecht «sprengen», d. h. durch Verlassen der Sitzung das notwendige Quorum verhindern und damit den Landtag handlungsunfähig machen. Dadurch kann eine starke Partei die Regierungsbildung verhindern und Neuwah­ len erzwingen. Und zweitens spricht die programmatische Ausrichtung der derzeitigen Landtagsparteien dagegen, dass sich eine Koalition gegen die grösste Partei - das ist die VU und könnte in absehbarer Zukunft allenfalls die FBPL werden - unter Einschluss der FL bilden könnte. Wenn es jedoch zu gravierenden Veränderungen im Parteienspektrum kommt, ist auch ein solcher Fall nicht grundsätzlich auszuschliessen. 2.2.2 
Wahlrechtsgrundsätze und Wahlsysteme Nohlen formuliert vier Wahlrechtsgrundsätze, die in einer demokrati­ schen Staatsordnung erfüllt sein müssen. Es sind dies das allgemeine, das gleiche, das geheime und das direkte Wahlrecht.105 Diese Grundsätze sind in der liechtensteinischen Verfassung normiert. Art. 46 Abs. 1 lau­ tet: «Der Landtag besteht aus 25 Abgeordneten, die vom Volk im Wege des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Stimmrechtes nach dem Verhältniswahlsystem gewählt werden. Das Oberland und das Un­ terland bilden je einen Wahlbezirk. Von den 25 Abgeordneten entfallen 15 auf das Oberland und 10 auf das Unterland.» Lijphart definiert ein Wahlsystem als eine Sammlung von im Wesent­ lichen unveränderten Wahlregeln, unter welchen in einer bestimmten Demokratie bei aufeinanderfolgenden Wahlen gewählt wird.106 In der Literatur herrscht gemäss 
Lijphart weitgehende Einigkeit, dass die bei­ den wichtigsten Bestimmungsfaktoren des Wahlrechts mit Folgen für die Proportionalität der Wahlergebnisse und das Parteiensystem erstens im Wahlsystem und zweitens in der Wahlkreisgrösse zu suchen sind.107 Die drei wichtigsten Wahlysteme 
(«electoral formulas») sind dabei das Majorzsystem, das Proporzsytem und das Teil-Proporzsystem. Die Grösse der Wahlbezirke wirkt sich umso stärker auf die Proportionalität des Wahlausgang aus, je geringer die Zahl der Abgeordneten eines Wahl­ 105 Noblen 1990: 30 ff. 106 Lijphart 1994: 13. 107 Lijphart 1994: 10. 55
	        

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