Persönlichkeitswahl Tab. 96: Wahlentscheid von Wählerinnen mit dissonanten Einstellungen zwischen grundsätzlicher Parteineigung und aktueller Einschätzung der Partei und deren Regierungschef-Kandidaten Wahlentscheid Parteineigung Widerspruch N VU FBPL anderes VU Büchel > Frick 5 4 0 1 FBPL > VU 1 1 0 0 FBPL Frick > Büchel 30 0 26 4 VU > FBPL 4 0 1 3 Die Fälle, in denen jemand in einen Widerspruch zu seiner Parteineigung gerät, sind insgesamt verschwindend gering (Tab. 96). Von den VU- Parteineigerlnnen haben nur 5 Büchel vor Frick eingestuft und nur 1 Person die FBPL über die VU gestellt. Von den FBPL-Parteineiger- Innen haben immerhin 30 Befragte Frick vor Büchel und 4 Befragte die VU vor der FBPL eingestuft. In keinem dieser Fälle hat das jedoch aus gereicht, die Stimme der anderen Volkspartei zu geben. Bei diesen 40 Fällen (Doppelzählungen sind möglich) gingen 32 Entscheide zugunsten der angestammten Partei aus. Die restlichen 8 teilten sich auf die FL oder Antwortverweigerer auf. 7 dieser 8 Verluste gingen im übrigen auf das Konto der FBPL. Wir stellen also auch bei den Dissonanten fest, dass die Parteineigung einen dominanten Einfluss ausübt und der Wahlentscheid durch kurzfristige Beurteilungen der Partei oder der Regierungschef- Kandidaten kaum tangiert wird. 5.8.4 Persönlichkeitsaspekte in den Aggregatdaten Das Wahlsystem erlaubt es der Wählerschaft, ihre Sympathien und Antipathien gegenüber den Landtagskandidatinnen durch Streichen von Kandidatinnen und Verteilen von Sympathiestimmen auszu drücken. Dies bedeutet, dass sie Persönlichkeitsaspekte in ihr Wahlver halten mit einfliessen lassen können, egal ob diese auf Bekanntheit, Image, Charisma, politischer Leistung oder sonstigen Aspekten beru hen. Ein Aspekt ist dabei das Geschlecht der Kandidatinnen. Darauf werden wir aber in einem späteren Kapitel eingehen. In diesem Kapitel überprüfen wir drei Annahmen. 291