Volltext: Wahlverhalten und Wahlmotive im Fürstentum Liechtenstein

Empirische Analysen Tab. 95: Logistische Regressionen von einzelnen und kombinierten Kandidaten- und Parteivariablen auf den Wahlentscheid zugunsten VU oder FBPL Pseudo-R2 Variablenkombination Pseudo-R2 (angepasst) N Eine unabhängige Variable Relative Beurteilung der Regierungschef-Kandidaten 
0.54 
0.53 
574 Sympathie der Parteien 
0.11 
0.11 
574 Deklarierte Parteineigung 
0.94 
0.94 451 Zwei unabhängige Variablen Kandidaten plus Parteisympathie 
0.56 
0.55 
574 Kandidaten plus Parteineigung 
0.94 
0.93 
451 Parteisympathie plus Parteineigung 
0.94 
0.93 451 Drei unabhängige Variablen Kandidaten plus Parteibeurteilung plus Parteineigung 
0.94 
0.93 451 gleichsvariable heranziehen. Als äusserst aussagekräftige Variable hat sich bisher die Parteiidentifikation herausgestellt. Aber auch die Sympa­ thiebewertung der drei Parteien erklärt weitgehend, welche Partei ge­ wählt wird. Tabelle 95 mit den entsprechenden separaten oder kombi­ nierten logistischen Regressionen zeigt, dass die Parteineigung - und nicht das Persönlichkeitsmotiv - die überragende Erklärungskraft auf­ weist. Die Beurteilung der Regierungschef-Kandidaten oder die Sympa­ thiezuweisung an die Parteien weisen eine deutlich schwächere Erklä­ rungskraft auf. Man kann daher den Schluss ziehen, dass primär entsprechend der Parteineigung gewählt wird und dass dieses Wahlverhalten auch durch eine momentane (oder kurzfristige) gegensätzliche Beurteilung der Par­ teisympathie oder der Sympathie für den Regierungschef-Kandidaten nicht wesentlich erschüttert wird. Zur genaueren Uberprüfung dieser Feststellung isolieren wir zusätzlich diejenigen, die in der Beurteilung der Regierungschef-Kandidaten bzw. der Sympathiebeurteilung der Parteien in einen Widerspruch zu ihrer eigentlichen Parteineigung geraten sind. Wenn die Persönlichkeitswahl eine grosse Rolle spielt, müssten diese Wählerinnen anstatt ihre angestammte Partei oder die momentan sympa­ thischste Partei eher die Partei des bevorzugten Regierungschefs wählen. 290
	        

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