Volltext: Wahlverhalten und Wahlmotive im Fürstentum Liechtenstein

Politisches System Liechtensteins tischen Tendenzen doch noch unterschiedliche Profile der Parteien - auch der verantwortlichen Bundesratsparteien - erhalten haben. Majorzwahlsystem In der Zeit zwischen dem Ersten und Zweiten Weltkrieg wurde nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt. Dies hat zum Teil selbst für die bei­ den Grossparteien zu krassen Ergebnissen in den beiden Wahlkreisen geführt. Die Volkspartei war im Oberland stärker und holte bis 1926 regelmässig alle Mandate im Oberland, während die Bürgerpartei im Unterland dominierte und ausnahmslos alle Mandate erobern konnte. Für dritte Parteien wäre es unter diesem Wahlsystem sehr unwahr­ scheinlich gewesen, eine Kandidatur erfolgreich abzuschliessen. Es dau­ erte bis 1953, ehe überhaupt eine dritte Partei (erfolglos) bei Landtags­ wahlen kandidierte. Jahrzehntelange Koalitionsregierung Die Anschlussgefahr während der Zeit des Nationalsozialismus hat die wachsenden innenpolitischen Auseinandersetzungen schliesslich in ein konkordanzdemokratisches System der Machtverteilung münden lassen. Nach den polarisierenden politischen Kämpfen zwischen den beiden Grossparteien in den 20er und 30er Jahren haben das Verhältniswahl­ recht, die Koalitionsregierung und die proportionale Verteilung von Machtpositionen in staatlichen Institutionen zu einer Annäherung der Parteien auch auf ideologischer Ebene geführt.228 Sperrklausel Mit der Einführung des Proportionalwahlrechts, das grundsätzlich die Chancen kleinerer Parteien verbessert hätte, wurde auch eine Sperrklau 228 Dieses System der proportionalen Machtverteilung wurde in der Folge perfektioniert und es entstand eine mehr oder weniger klare Auslegeordnung. In dieses System waren beispielsweise die staatlichen Institutionen wie die Liechtensteinische Landesbank, die AHV oder die Liechtensteinischen Kraftwerke einbezogen, aber auch die Besetzung von Richter- oder Amtsleiterstellen. Die Parteien portierten aber auch bei weit unter­ geordneten Stellenbesetzungen oder Arbeitsvergaben «ihre» jeweiligen Kandidatinnen. Dieses Patronagesystem ist in abgeschwächter Form bis heute verbreitet. 100
	        

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