Volltext: Das Recht auf einen ordentlichen Richter in der liechtensteinischen Verfassung

Über den Autor Dr. iur. Christian W. Gstöhl, geboren am 19. April 1967 in Eschen, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg/Schweiz, juristische Praktiken beim Liechtensteinischen Landgericht in Vaduz, beim Rechtsanwaltsbüro Dr. Hanspeter Jehle und beim Rechtsanwalts­ büro Sprenger Kolzoff Ospelt, Treuhandausbildung bei der WGE Ver- waltungs- & Treuhand-Aktiengesellschaft in Eschen, der Credit Suisse Trust Aktiengesellschaft in Vaduz und der KPMG Fides Peat in Lau­ sanne, Ablegung der Treuhänderprüfung mit Diplom, Französisch­ studium in Paris, Spanischstudium an der Universität Havanna, Pro­ motion zum Dr. iur. an der Universität Bern, Englischstudium an der Universität Berkeley/San Francisco, Rechtspraktikum bei der Ständigen Vertretung des Fürstentums Liechtenstein bei den Vereinten Nationen in New York, seit Frühjahr 2000 selbständig erwerbender Jurist und Treu­ händer im Fürstentum Liechtenstein. 297
	        

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