Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Der Europäische Wirtschaftsraum europäischen Kumulierung vorangebracht.124 Die Paneuropäische Ku­ mulierung etabliert ein einheitliches Ursprungsprotokoll in allen zwi­ schen den Vertragsparteien bestehenden Freihandelsabkommen.125 Diese Regelung lässt es zu, «dass Materialien mit Ursprung in einem beliebigen Staat der Freihandelszone in jedem anderen Land dieser Zone für den Ur­ sprungserwerb angerechnet (kumuliert) werden können».126 Insgesamt sind aus theoretischer Sicht die Effekte einer Freihandels­ zone denen einer Zollunion gleichzusetzen (statische/dynamische Ef­ fekte).127 In der theoretischen Literatur wird deshalb auch oft nur allge­ mein von «Präferenziellen Handelsabkommen» oder von «Regionalen Integrationsabkommen» gesprochen. Die Wohlfahrtseffekte einer Frei­ handelszone variieren dabei in Abhängigkeit unterschiedlicher Annah­ men, z.B. der Struktur der Im- und Exporte sowie der Höhe der Zölle vor und nach der Errichtung einer Freihandelszone oder der Grösse der Freihandelszone.128 
DeRosa'29 führt beispielsweise für das Modell einer «kleinen» Freihandelszone, die ihre externen 
Terms-of-Trade nicht be­ einflussen kann, aus, dass das präferenzielle Abkommen dann wohl- fahrtssteigernd ist, wenn die Importe der Mitgliedstaaten sowohl aus den Staaten der Freihandelszone als auch aus Drittstaaten zunehmen. «To ensure this outcome, member countries of a new trading bloc should simultaneously reduce their barriers to trade with non-member countries.»130/« und 
Krishna wiederum untersuchen die Effekte einer Freihandelszone ohne Ursprungsregelungen.131 
Krugman132 schliesslich kommt zu der Erkenntnis, dass Freihandelszonen aus rein ökonomi­ scher Sicht die Weltwirtschaft eher schädigen müssten als ihr nutzen. Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass der Nettoeffekt von Freihandels­ zonen negativ für die Weltwirtschaft ist. Für 
Krugman ist der geogra­ 124 Wirtschaftskammer Österreich 1997. 125 Diese Abkommen sind: das EWR-Abkommen, die Freihandelsabkommen der EU mit den EFTA-Staaten, die Europa-Abkommen der EU mit den mittel- und osteuropä­ ischen Staaten, die Freihandelsabkommen der EFTA mit den mittel- und osteuropä­ ischen Staaten und die Freihandelsabkommen der mittel- und osteuropäischen Staaten untereinander. 126 Wirtschaftskammer Österreich 1997, S. 9. 127 Mourik 1997, S. 33. 128 De Melo et al. 1993, S. 163. Für eine auf verschiedenen Annahmen beruhende Analyse siehe 
Kemp 1969. 129 DeRosa 1998, S. 29. 130 Ibid. 131 Ju/Krishna 1996. 132 Krugman 1998b, S. 626f. 69
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.