Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Wirtschaftliche Integration in Theorie und Praxis Mitgliedschaft in internationalen Organisationen ermöglicht wurde. Damals wurde von einem gleichzeitigen EWR-Beitritt Liechtensteins und der Schweiz ausgegangen. Die abermalige Anpassung des Zollver­ trages infolge des negativen EWR-Votums der Schweiz im Jahr 1992 er­ laubte es Liechtenstein 1995 schliesslich, einen anderen Integrationsweg als die Schweiz zu gehen. Mit dieser Entwicklung hat die aussenwirtschaftspolitische Tragweite des Zollvertrages abgenommen, auch wenn er in den Beziehungen zur Schweiz weiterhin die wichtigste Rechtsgrundlage darstellt. Dies würde sich jedoch ändern, sollte sich die Schweiz zu einem EU-Beitritt ent- schliessen. In diesem Szenario würde der Zollvertrag durch das EU- Recht überlagert und somit hinfällig. Seine Anpassungsfähigkeit wäre erschöpft. Die Schweiz würde ihre aussenwirtschaftlichen Kompeten­ zen an die EU abgeben und müsste den Gemeinsamen Aussenzoll der EU gegenüber Liechtenstein für diejenigen liechtensteinischen Produkte anwenden, die nicht vom EWR-Abkommen abgedeckt werden (z.B. landwirtschaftliche Produkte) sowie auf Waren aus Drittländern, die über Liechtenstein in die Schweiz weiterverbracht werden. Je intensiver Liechtenstein und die Schweiz also am europäischen Integrationspro- zess teilnehmen, desto geringer wird die Bedeutung des Zollvertrages und desto unwahrscheinlicher wird die Hoffnung, auch noch das 100jährige Jubiläum des Zollvertrages begehen zu können.121 4. Der Europäische Wirtschaftsraum als «erweiterte» Freihandelszone Unter Berücksichtigung der eingangs erläuterten Integrationsstufen Balassas kann der Europäische Wirtschaftsraum als ein Konglomerat aus einer Freihandelszone und einem Binnenmarkt bezeichnet werden. Des­ halb ist die Deklaration «erweiterte» Freihandelszone für den EWR eine adäquate Charakterisierung. Neben den Merkmalen einer Freihandels­ zone (z.B. uneingeschränkte Warenzirkulation), wird der EWR um Ele­ mente eines Binnenmarktes (z.B. Rechtsharmonisierung, vollständige Faktormobilität) ergänzt. Gleichwohl fehlt dem EWR ein wichtiges Ele­ 121 Diese Hoffnung äusserte die Aussenministerin Liechtensteins, 
Andrea Willi, in einem In­ terview mit dem Liechtensteiner Vaterland 
(Liechtensteiner Vaterland, 28.3.1998, S. 5). 66
	        

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