Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Anhang 2.2 Fragebogen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins für das Gewerbe (Zutreffendes bitte einkreisen; ggf. Extrablatt verwenden) 1. Welchem Gewerbesektor ist Ihr Betrieb zuzuordnen ? a. Ernährungsgewerbe b. Textil- und Bekleidungsgewerbe c. Holzgewerbe d. Papier-, Verlags- und Druckgewerbe e. Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden f. Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik g. Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren h. Baugewerbe i. Handel j. Einzelhandel k. Gastgewerbe I. Kredit- und Versicherungsgewerbe m. Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Datenverarbeitung n. Rechtsberatung, Werbung, Architektur, Reinigung, o. Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen p. Sonstiges: 2. War der EWR-Beitritt Liechtensteins (1. Mai 1995) für Ihren Betrieb grundsätzlich... a. von grosser Bedeutung b. von geringer Bedeutung b. ohne Bedeutung c. kann noch nicht gesagt werden 210
	        

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