Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Einsichten und Aussichten unternahm, eine Harmonisierung herbeizuführen. Auch wenn die Grundmuster nationaler Steuersysteme ähnliche Strukturen aufweisen, weichen sie doch im Detail erheblich voneinander ab.45 Dieses Kapitel wird zunächst auf den aktuellen Stand der Steuerkoor­ dinierungsdebatte, ihre Motive und die Chancen der Durchsetzung einer Steuerharmonisierung eingehen. Schliesslich werden mögliche Im­ plikationen für Liechtenstein beleuchtet, da auch Liechtenstein durch die EU, obwohl kein EU-Mitglied, in die Diskussion einbezogen wird. Aufgrund seines liberalen Steuersystems gilt Liechtenstein, neben vielen anderen Staaten und Territorien, als sogenanntes «Steuerparadies».46 1989 machte die Kommission einen erneuten Versuch, die Kapital­ ertragssteuer zu harmonisieren. Sie legte dem Rat einen Richtlinienvor­ schlag47 vor, der eine europaweite Quellensteuer auf Kapitalerträge von 15 % vorsah. Grund für den damaligen Vorstoss war die EG-Richtlinie über die Liberalisierung des Kapitalverkehrs von 1988, in welcher die Kommission aufgefordert wurde, Massnahmen zum Abbau steuerlicher Verzerrungen vorzuschlagen. Dieses Vorhaben scheiterte Ende 1989 mit dem Veto Luxemburgs. Doch gerade unter dem EU-Vorsitz Luxem­ burgs wurde dann im Dezember 1997 abermals ein Schritt in Richtung «Steuerkoordination» gemacht. Der Europäische Rat in Luxemburg brachte diese erneute Initiative in direkten Zusammenhang mit dem Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion.48 Der EU-Rat «Wirtschaft und Finanzen» (Ecofin-Rat) nahm am 1.12.1997 das Massnahmenpaket der Europäischen Kommission zur Eindämmung «schädlichen» Steuerwettbewerbs an.49 Das sogenannte «Mond-Paket»50 umfasst in Bezug auf die direkten Steuern insbesondere zwei Bereiche, nämlich die Kapitalertragsbesteuerung sowie die Unter­ nehmensbesteuerung. 46 Siehe 
Süddeutsche Zeitung, 29.1.1999. 47 «Vorschlag für eine Richtlinie über ein gemeinsames System einer Quellensteuer auf Zinsen vom 10.2.1989, geändert am 12.5.1989», in 
Amtsblatt der EG, C 141, 7.6.1989, S. 5ff. 48 «Europäischer Rat von Luxemburg: Schlussfolgerungen des Vorsitzes», in: 
Bulletin der Europäischen Union, 12/1997, S. 18. 49 «Erschliessung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 1. Dezember 1997 über einen Verhaltenskodex für die Unterneh­ mensbesteuerung», in 
Amtsblatt der EG, C 2, 6.1.1998, S. 2. 50 Benannt nach dem zwischen 1995 und 1999 für die Steuerpolitik zuständigen EU-Kom­ missar 
Mario Monti. 168
	        

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