Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Problemstellung, Zielsetzung und Struktur der Studie land verlangten Zollvergünstigungen auf sogenannte «Kohäsionspro- dukte» (insbesondere Tomaten, Südfrüchte etc.). Ziel war es, Kompen­ sationszahlungen als Ausgleich für verstärkten Wettbewerbsdruck sowie für den freien Zugang der EFTA-Fischereiprodukte zum Binnenmarkt zu erhalten.32 Zentrales Anliegen der EG war es allerdings, eine Beteili­ gung der EFTA-Staaten am gemeinschaftlichen Rechtssetzungsprozess zu vermeiden, was schliesslich zu einem politisch asymmetrischen Ab­ kommen führte.33 Die wirtschaftliche Asymmetrie zwischen den Wirtschaftsräumen «EU» und «EFTA» verdeutlicht, dass die EU dem EWR aus wirtschaft­ licher Perspektive mittlerweile, d.h. nach ihrer letzten Erweiterung um Osterreich, Finnland und Schweden, indifferent gegenüber stehen kann. Der Markt, der am EWR teilnehmenden EFTA-Staaten, ist mit seinen rund 4.6 Mio. Verbrauchern (1.24 % der gesamten EWR-Bevölkerung) sehr begrenzt; der Anteil des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EFTA/ EWR-Staaten am gesamten EWR-BIP betrug 1994 nicht mehr als 1.75 %34; der Anteil der EFTA/EWR-Staaten am gesamten EWR-Aus- senhandel belief sich 1995 auf 5.6 %; lediglich 5 % ihrer gesamten Im­ porte bezog die EU 1995 aus EFTA/EWR-Staaten.35 Mit dem EWR übernehmen die EFTA/EWR-Staaten den 
Binnen- mzrkt-Acquis der Union in grossen Teilen, das relevante EU-Sekundär­ recht sowie alle zukünftigen binnenmarktbezogenen Rechtsakte. Mit Stand vom Oktober 1997 mussten über 1200 Richtlinien und mehr als 350 Verordnungen und Entscheidungen umgesetzt werden.36 Den EFTA/EWR-Mitgliedstaaten bleibt im Grunde nur die Option als Quasi-EU-Mitglieder aufzutreten, da sie, wie oben bereits angemerkt, von der EWR-relevanten Rechtssetzung ausgeschlossen bleiben. Nor­ wegen hat sich indes zum «Epigon der von der EU vorexerzierten Gesetzesänderungen entwickelt»37 und seit dem Bestehen des EWR an die 2000 EU-Gesetze in nationales Recht umgesetzt. Im Übrigen passt sich auch das nicht-EU- und nicht-EWR-Mitglied Schweiz auf dem 32 Prange 1998, S. 430f. 33 Dupont 1998, S. 151. , 34 Unter Einbezug der Schweiz erhöht sich dieser Anteil auf 5 % (eigene Berechnungen und 
Eurostat 1997, S. 41 und 379). 35 Eigene Berechnungen sowie 
Eurostat 1997, S. 322-325. 36 Vgl. 
EFTA Surveillance Authority, Interim Report on Transposition Status of Directives 1997, S. iii; 
EFTA Surveillance Authority, Annual Report 1996, S. 2. 37 Neue Zürcher Zeitung, 8.1.1998, S. 19. 16
	        

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