Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Zwischenbilanz trennt werden. Fünftens stehen in Liechtenstein wichtige statistische Angaben (z.B. BIP, Wertschöpfung der einzelnen Wirtschaftssektoren, Abgrenzung der liechtensteinischen Ex- und Importe über die Schweiz) aufgrund der fehlenden Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht zur Verfügung. Und schliesslich gibt es die für Umfragen üblichen me­ thodischen Probleme, z.B. werden Fragebögen nicht immer so ausge­ füllt, wie dies vom Versender vorgesehen war, die Rücklaufquote ist zu gering, das Sample ist zu klein etc. Interessant ist, dass es insgesamt gesehen kaum Unterschiede zwi­ schen Industrie und Gewerbe in der Beurteilung der EWR-Auswirkun- gen gibt. Eine unterschiedliche Einschätzung ergab sich bei der Libera­ lisierung des öffentlichen Auftragswesens. Diese wurde im Gewerbe, insbesondere im Baugewerbe, zum Teil negativ beurteilt, was allerdings eher auf die verstärkte Präsenz Schweizer Unternehmen denn auf den EWR zurückzuführen ist. Die graduelle Liberalisierung des Personen­ verkehrs wird von beiden Sektoren aufgrund des chronisch ausgetrock­ neten liechtensteinischen Arbeitsmarktes als vorteilhaft bewertet. Un­ terschiedliche Einschätzungen gibt es in der Bedeutung der EWR-Mit- gliedschaft. Während 26 % der Befragten im Industriesektor dem EWR eine grosse Bedeutung beimessen, sind dies im Gewerbesektor, welcher im Gegensatz zur Industrie eher regional orientiert ist, lediglich 13.6 %. Auch im Finanzdienstleistungssektor wurden mit der EWR-Mit- gliedschaft weitgehend positive Erfahrungen gemacht. Liechtensteini­ sche Banken haben die Chancen genutzt und platzieren verstärkt Investmentfonds auf dem EWR-Markt. Das Wachstum der Banken ist unvermindert, auch wenn die Konkurrenzsituation speziell auf dem Ar­ beitsmarkt stark zugenommen hat. Im Treuhandwesen und bei den Rechtsanwälten, zwei Berufsgruppen, die dem EWR besonders kritisch gegenüberstanden, konnten ca. die Hälfte der Befragten keine EWR-be- dingten Nachteile nennen, nur ca. 24 % sahen überhaupt keine Vorteile durch den EWR und eine Mehrheit von zwei Drittel spürt keinen ver­ stärkten Konkurrenzdruck aufgrund der EWR-Mitgliedschaft. Dieses Ergebnis spiegelt die Tatsache wider, dass mit dem EWR-Beitritt wich­ tige liechtensteinische Rahmenbedingungen wie die Steuergesetzgebung und das Holdingprivileg, die restriktive Handhabung bei der Rechtshilfe in Steuersachen, das besondere Bankgeheimnis oder weite Teile des spe­ ziellen liechtensteinischen Gesellschaftsrechts aufrechterhalten werden konnten. Die Chancen im Versicherungssektor wurden zudem über­ 155
	        

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