Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Telekommunikation und Post lieh zum 1.4.1999 ausser Kraft gesetzt.149 Die bilaterale Zusammenarbeit wurde daraufhin in den Bereichen Post, Personenbeförderung, Telekom­ munikation sowie Radio/Fernsehen vertraglich neu geregelt.150 Im Folgenden soll kurz die in den beiden oben genannten Sektoren stattgefundene Entwicklung aufgezeigt und wirtschaftliche Entwick­ lungspotentiale dargestellt werden. 6.2 Telekommunikationssektor Grundlage für den Aufbau eines Telekommunikationsmarktes in Liech­ tenstein und der völligen Neugestaltung der Rahmenbedingungen in der liechtensteinischen Telekommunikation bildet das Telekommunika­ tionsgesetz vom 20.6.1996.151 Der Telekommunikationsmarkt wird da­ bei in die Einzelmärkte Telekommunikationsdienste, Telekommunika­ tionsanlagen und Telekommunikationsinfrastruktur untergliedert. Mit dem Amt für Kommunikation hat Liechtenstein am 1.1.1999 eine eigene Regulierungsbehörde geschaffen.152 Für die Einzelmärkte hat die liechtensteinische Regierung im Laufe des Jahres 1998 vier Konzessionen vergeben. Die Telekommunikations­ infrastruktur wird durch die im Juli 1998 gegründete LTN Liechtenstein TeleNet AG bereitgestellt. Die LTN Liechtenstein TeleNet AG ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des liechtensteinischen Staates, soll aber zwischen 2002 und 2005 zumindest teilprivatisiert werden.153 n' «Notenaustausch vom 4. März 1999 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beendigung des Post- und Fernmeldever­ trages», LGB1. 1999, Nr. 63. 150 «Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Schwei­ zerischen Post über die befristete Besorgung der Post- und Personenbeförderungsdien­ ste im Fürstentum Liechtenstein», LGBl. 1999, Nr. 64; «Abkommen zwischen der Re­ gierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Strasse», LGBl. 1999, Nr. 101; «Verein­ barung zwischen der Regierungdes Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereichs», LGBl. 1999, Nr. 65; «Notenaustausch vom 15. März 1999 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anwendung von Werbe- und Sponsoringregelungen im Bereich Radio/Fernsehen», LGBl. 1999, Nr. 102. 151 «Telekommunikationsgesetz (TelG) vom 20. Juni 1996», LGBl. 1996, Nr. 132. 152 «Gesetz vom 21. Oktober 1998 über die Abänderung des Telekommunikationsgesetzes (TelG)», LGBl. 1998, Nr. 214; 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Bericht und Antrag 46/1998; 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Stellungnahme der Regie­ rung 92/1998. 153 Liechtensteiner Vaterland, 2.7.1998, S. 1. 139
	        

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