Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Konsequenzen der EWR-Mitgliedschaft für die Wirtschaft Abbildung 12: Entwicklung der Konzessionserteilungen 1985-1998 500 406 400 300 226 200 
-223 100 
- 0 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 Zum einen werden Bewilligungen an EWR-Bürger mit Sitz im EWR-Aus­ land erst seit Frühjahr 1999 erteilt50, zum anderen war es auch vor dem EWR-Beitritt Liechtensteins für EWR-Bürger weitgehend problemlos möglich, einen liechtensteinischen Geschäftsführer zu finden, um auf die­ se Weise eine Geschäftsgründung in Liechtenstein durchzuführen.51 Des­ halb sind auch andere Gründe für die Zunahme der Konzessionserteilun­ gen denkbar: z.B. ein stärkerer Trend zur selbständigen Tätigkeit oder das Betreiben eines Gewerbes als reine Nebentätigkeit. Unter regionalen Gesichtspunkten konzentriert sich das liechtenstei­ nische Gewerbe auf das Inland sowie die angrenzenden Schweizer Kan­ tone. Zwar sind einzelne Betriebe auch in der weiteren Region - z.B. Vorarlberg, Süddeutschland - aktiv, generell bleibt dieses Engagement aber sehr gering. Das Wachstum der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Unternehmen aus EWR-Mitgliedstaaten in Liechtenstein war 1998 im Vergleich zu 1997 rückläufig. Das Amt für Volkswirtschaft stellte 50 Offensichtlich spielt hier der Entscheid des EFTA-Gerichtshofs eine Rolle, welcher es mit dem EWR-Recht für unvereinbar hielt, dass ein liechtensteinischer Gewerbebetrieb einen in Liechtenstein ansässigen Geschäftsführer haben müsse 
(EFTA-Court, Advisory Opinion of the Court, Case E-3/98). Insbesondere grenznahe Österreicher nehmen diese Möglichkeit in Anspruch. 51 Von dieser Möglichkeit wurde im übrigen rege Gebrauch gemacht. 108
	        

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