Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Grundzüge einer Theorie öffentlicher Aufgabenwahrnehmung not having to share government with the ethnic majority." (S. 1045) Aber auch ökonomische Aspekte spielen eine bedeutsame Rolle, wenn es um die "Freuden der Homogenität" geht, denen sich Kleinstaaten hingeben können (o.V., "The Economist" 1998, S. 65). Beispiele dafür wären 
Gemeinsamkeiten bei der Verteilung des persönlichen bezie­ hungsweise des regionalisierten Einkommens. Wenn in einem Land eine wirtschaftlich vergleichsweise homogene Situation vorherrscht, dann muss man nicht für arme Regionen (Leute) mitzahlen. Die Homogenität bezieht sich dann vor allem auf den erreichten gemeinsamen Wohlstand, der keine grossen Umverteilungsaktivitäten erforderlich macht. Dafür, dass man mit Seinesgleichen zusammenleben kann, nimmt man gerne höhere Kosten in Kauf: 
"Differences in income, in addition to differen- ces in preferences, may be crucial determinants of the degree of heteroge- neity in the population that determines the equilibrium size and number of countries." (Alesina/Spolaore 1997, S. 1046) Kleinstaaten sind üblicherweise homogener bezüglich sprachlicher, kultureller und ethnischer und - vor allem auch - ökonomischer Aspekte. Sie haben dementsprechend auch homogenere Präferenzen über Umfang und Art der Güter und Leistungen, die die öffentliche Hand bereitzustellen hat und darüber, wie dies erfolgen soll. Im Klein­ staat ist aus diesen Gründen eine 
bessere Präferenzadäquanz zu erwar­ ten. Dies 
senkt die 
politischen Einigungskosten. Es ist zu erwarten, dass dadurch ein vergleichsweise geringerer Teil der Bevölkerung politisch überstimmt wird und seine Präferenzen unverwirklicht sehen muss. Im besonderen Fall von Liechtenstein könnte es noch für die Präfe­ renzbildung von Interesse sein, dass sowohl das Volk (demokratisches Prinzip) als auch der Fürst (monokratisches Prinzip) an der politischen Willensbildung mitwirken. Im Zusammenhang mit der Präferenzbildung ist von Bedeutung, dass der Fürst über keine Richtlinienkompetenzen ver­ fügt (Waschkuhn 1993, S. 14). Davon unabhängig sind die Funktionen des Fürsten im Budgetbewilligungsprozess und seine Möglichkeiten der Ein- flussnahme in diesem Zusammenhang (vgl. Heeb 1998). Das Fürstentum Liechtenstein bildet eine 
konstitutionelle Monarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Für eine einge­ hende Darstellung des fein austarierten Gleichgewichts zwischen den Souveränen Fürst und Volk sei auf Waschkuhn (1993) oder Allgäuer (1989) verwiesen. An dieser Stelle wird eine geraffte Einschätzung der Einflussstärken der einzelnen Akteure versucht. 64
	        

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