Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Der Beitrag der Neuen Institutionentheorie suboptimal sein könnte. Darüber hinaus ist die Zahl der Funktionsträger im Kleinstaat natürlich beschränkt. Dieser Umstand hat eine Reihe von Konsequenzen: Zum einen nimmt die Abhängigkeit des Staates von der Verwaltung zu. "Sehr viele dieser Komponenten (kommen) nur singulär oder in wenigen Exemplaren (vor), was häufig ihre Institutionalisierbar- keit und zuverlässige Funktionssicherung behindert [...]. Die öffentli­ che Verwaltung bleibt eine Ansammlung von Einzelbeamten, von denen jeder über völlig andersartige Aufgaben, Kenntnisse und Qualifikatio­ nen als jeder andere verfügt." (Geser 1993, S. 53) Der Staat trägt dann - auch beim Selbermachen - gewisse 
Ausfallrisiken. Zum anderen hat er insbesonders dann, wenn es attraktive Beschäftigungs- und Verdienst­ möglichkeiten für qualifizierte Bürger in der übrigen Wirtschaft des Kleinstaates gibt, 
Mühe, genügend geeignete Mitarbeiter zu rekrutieren. Und natürlich ist unter diesen Umständen eine 
vergleichsweise attrak­ tive Besoldung der öffentlichen Bediensteten zu erwarten. Die Verwaltung des Kleinstaates bildet 
zwangsläufig in einzelnen Personen monopolisiertes Wissen heraus.29 Dazu kommt noch, dass die Zuständigkeitsbereiche einzelner Beamter (Ämter) in der Regel weiter gefasst sind als in Verwaltungen grösserer Staaten. Der Kleinstaat geht dann kein hohes Risiko ein, wenn die Staatsbediensteten ihr Spezialwis- sen anderweitig nicht umsetzen können. Ist dieses im Arbeitnehmer akkumulierte Wissen jedoch auch anderweitig verwertbar, so kann er bei lukrativen Angeboten abwandern. In diesem Fall sollte der Kleinstaat den Staatsbediensteten stärker an sich binden oder einer Monopoli­ sierung des Wissens vorbeugen (Vieraugenprinzip, wettbewerbsfähige öffentliche Besoldung). So bleibt aufgrund theoretischer Plausibilitätsargumente das Bild über die kostengünstigere und kleinere Verwaltung im Kleinstaat diffus, wobei die 
Argumente für eine vergleichsweise 
grössere und teurere Ver­ waltung überwiegen dürften. Denn der Kleinstaat muss einen breiten Bereich von Eigenstaatlichkeit abdecken, woraus ungünstige Kosten pro Einwohner resultieren und die Beamtendichte vergleichsweise grösser sein dürfte. Die relativ höhere Zahl von Beamten müsste im gegenständ­ lichen Fall von Liechtenstein auch noch mit einer vergleichsweise deut­ lich höheren Besoldung gewichtet werden. 29 Anders als in Verwaltungseinheiten von grösseren Staaten, in denen die Fallzahlen re­ gelmässig höher sind, so dass meist mehrere Bedienstete mit der Materie vertraut sind. 59
	        

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