Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Der Beitrag der betriebswirtschaftlichen Outsourcing-Diskussion hängigkeit, Fehlen von Wettbewerb, Unsicherheit, eigene Prioritäten, Probleme des Personalabbaus, rechtliche Barrieren, Leerkosten, Ho­ heitserfordernisse und Häufigkeit. Outsourcing 
im öffentlichen Sektor Mit dem Stichwort Hoheitserfordernisse ist bereits der Ubergang zum öffentlichen Sektor hergestellt. Uberträgt man nun die 
erwähnten aus- gliederungsrelevanten Merkmale von Leistungen und die Auslagerungs­ barrieren auf den öffentlichen Sektor, so spielen naturgemäss die Perso- nalspezifität (Beamte), die Einstufung einer Aufgabe als öffentliche Kernaufgabe, die Bedeutung der Geheimhaltung, die Komplexität der Aufgabe (= Schwierigkeit der vertraglichen Absicherung) und das Auf­ treten von Verbundvorteilen eine bedeutsame Rolle. Wie bedeutsam Auslagerungsbarrieren wahrgenommen werden, hängt auch davon ab, welche Auslagerungserfahrungen die betreffende öffentliche Institution bereits gemacht hat und ob es (öffentliche oder privatwirtschaftliche) Vergleichsmassstäbe 
(benchmarks) gibt. In diesem Zusammenhang lassen sich zwar, wie es Bolter (1998, S. 224 ff.) in einer empirischen Untersuchung für über 100 Produkte (= städtische Leistungen) der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck zeigt, Aussagen wie folgende bestätigen: - "Je geringer die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Überwa­ chung und Sicherstellung der Produktqualität, desto höher die poten­ tielle Auslagerbarkeit." - "Je grösser die notwendigen Erfahrungen und Insiderkenntnisse, die nur in langjähriger Erfahrung gewonnen werden können, desto gerin­ ger die Auslagerbarkeit." - "Je seltener eine Leistung zu erstellen ist, desto eher wird sie fremd­ bezogen." Insgesamt zeigt aber gerade die empirische Studie von Bolter (1998), dass die grossen erklärenden Variablen der betriebswirtschaftlichen Theorie wie Spezifität, strategische Relevanz und Unsicherheit - 
ohne die oben vorgenommene tiefere 
Operationalisierung - für die Auslage­ rungsdiskussion auch im öffentlichen Sektor 
wenig bis nichts bringen. Beachtet man diese eben gemachten Präzisierungen und Einschränkun­ gen der genannten Begriffe und Konzepte, so lassen sich diese durchaus auch auf den Staat übertragen und können im Kontext der Aufgaben­ 51
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.